Interimswirtschaft nennt man die namentlich in niederdeutschen Gegenden übliche Verwaltung eines Bauerguts, welche während der Minderjährigkeit des berechtigten Erben ein dazu befähigter Bauer in selbständiger Weise und für eigene Rechnung führt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 635Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei