FeedIsläm
ReligionBrockhaus 1882

Isläm, d. i. (Hingabe (des Menschen) an Gotto, wird die von Mohammed verkündigte Religionslehre (der Mohammedanismus) von den Bekennern derselben genannt. Die Quellen derselben sind die zumeist als göttliche Offenbarungen geltenden Aussprüche ihres Stifters, welche teils in dem zuerst unter dem Kalifen Abu-Bekr ohne alle chronol. oder sachliche Ordnung gesammelten Korän, teils in der sog. Sunna (Tradition, die beiden Hauptwerke darüber sind die Sammlungen des Bucharĩ und Muslim) zusammengestellt wurden. Beide, Korän und Sunna, sind nichts weniger als wirklich fystematisch geordnete Lehrbücher des muslimischen Glaubensinhalts, sondern eben nur Sammlungen der Aussprüche des Propheten Mohammed, deren Verständnis mit vielfachen, nicht geringen Schwierigkeiten verbunden ist, weil die oft abgerissenen, bunt durcheinander gewürfelten Aussprüche des heterogensten Inhalts swer sich direkt widersprechen. Dieser Umstand erschwert die Auf⸗ „scharf begrenzte dogmatische Begriffe aus rn und Sunna zu ziehen. Dennoch be en die mohammed. Theologen ein in sich konsequentes dogmatisches System aufgestellt, das ohne allen Zweifel in vielfacher Dechung von dem ursprünglichen J. verschieden, aber jetzt allgemein . 0 ist. Mohammed selbst war kein systematischer Kopf. Sicher meinte er es in der ersten Zeit seiner Entwidkelung mit der Religion ernst und Lern den besten Willen, sein durch innere Streitigleiten zerllüftetes Volk sittlicher zu machen und zu einigen. Er bezeichnete sich selbst in der ersten Zeit als Reham geoffenbarten Religion, welche durch Juden und Chrilen in ½ eise gefälscht sei. Er erkannte die ganze Reihe der biblischen ersonen, von Adam bis Christus, als von Gott gesandte Propheten an, welche Renseten der reinen wahren Religion zugethan gewesen seien, und verlangte erst später, als der letzte und größte Prophet, als das el der Propheten anerkannt zu werden. Als der eigentliche Mittelpunkt dieser wahren Religion galt ihm der Glaube an die Einheit Gottes, als des . und alleinigen Herrschers der Welt und des Menschen, dessen ganzes Leben durch Gottes Hand geleitet werde und von Gott von CEwigleit vorher bestinunt sei, dem der Mensch sich mit dem lebendigsten Glauben hinzugeben habe. Außer dem Glauben an Gottes Einheit forderte er aber auch den Glauben an die Sendung des ropheten, an ein Leben nach dem Tode, an den des Gerichts, an welchem die von Gott Erdählten für die ewigen Freuden des Paradieses, die von Gott Verworfenen aber für die ewigen Qualen der Hölle bestimmt werden. Da die geistigen Kräfte des Menschen nicht zureichen, um Gott, der erkannt werden will und soll, zu erkennen, so hat sich Gott eben zum letzten mal durch die Sendung des Propheten Mohammed geoffenbart und dur diese Sendung des letzten und größten der Propheten allen Menschen Gelegenheit gegeben, die wahre Lehre von Gott und von der Bestimmung des Menschen und der Welt kennen zu lernen. Wer nun noch im Unglauben verharrt, der verfällt der ewigen numnis in jenem Leben, denn er ge⸗ — zu den von Ewigkeit her Verworfenen. Der „dessen Stifter selbst nur als Mensch, aber als die vorzüglichste aller Kreaturen angesehen sein wollte, ist nach der Ansicht desselben dazu bestimmt, Gemeingut der gesamten Menschheit, also Weltreligion zu werden. Wer sich ihm widersetzt, ist ein Feind Gottes und der wahren Religion. Mit je innigerm Glauben die ersten Anhänger Mohammeds an diesem hingen, je tiefer sie von der Wahrheit der von ihm verkündigten Lehre überzeugt waren, desto strenger glaubten sie sich auch verpflichtet, mit aller Macht die diesem feindlichen Elemente zu bekämpfen und das Reich seiner Herrschaft zu erweitern und auszudehnen. Hatte doch Mohammed selbst den Kampf gegen die Ungläubigen als eine Hauptpflicht für seine Anhänger hingestellt. So bestimmt dieses Hauptgebot, dessen Erfüllung wie die der andern kanonischen Pflichten, nämlich des Gebets, des Almosens, des Fastens während des Monats Ramadhän und der Pilgerfahrt nach Mekka, zu den Grundpfeilern des J. gehört, lautet, so unbestimmt sind die Aussprüche des Korän über verschiedene Dogmen des J. Dies hat später die heftigsten Streitigkeiten, z. B. über den Begriff der Einheit Gottes, über die Prädestination, über das Unerschaffensein und die Ewigkeit des Korän, über die Nachfolge des Propheten veranlaßt. Die Sittenlehre des Korän und der Sunna ist unstreitig die beste Seite des J. Sie beruht völlig auf dem tiefsten und lebendigsten Glauben an Gott und die Sendung des Propheten. Zreigebigkeit, Wohlthätigkeit, Brüderlichkeit der Gesinnung, Treue, Weise vor werden allenthalben in eindringlichster Weise vorgeschrieben, aber diese Tugenden sollen nicht um weltlicher Rücksichten oder irdischen Vorteils wegen, sondern lediglich nur um Gottes und seines Lohnes willen geübt werden, sie sollen also nicht nur äußerlich legale Handlungen, sondern ein Ausfluß der innern sittlichen Gesinnung sein. So tief diese Anschauungen auch sind, so tief auch namentlich die 48 vom Glauben im J. gefaßt wird (vgl. L. Krehl, Beiträge zur Charakteristik der Lehre vom Glauben im J.v», Lpz. 1877), so zweifelhaft erscheint auf der andern Seite der Wert dieser Moral, wenn man bedenkt, daß der Standpunkt dessen, der sie lehrte, ein durchaus partikularistischer war und diese Bethätigung der sittlichen Gesinnung seiner Meinung nach nicht allen Menschen, sondern nur den Muslims gegenüber in das Werk gesetzt werden sollte. So zog er zwischen den Bekennern seiner Religion und den Andersgläubigen eine unübersteigliche Scheidewand und nährte einen religiösen Partikularismus, welcher notwendig einen unbesiegbaren, starren Glaubensstolz zur Folge haben mußte, der sich denn auch im Laufe der Zeit in der verschiedensten Weise geltend gemacht hat. Korän und Sunna enthalten zugleich auch alle Bestimmungen und Gesetze für das Staats⸗, Civil⸗, Kriminal-und Polizeirecht, welche, da sie von dem Religionsstifter selbst herrühren, als für alle Zeiten gültige Offenbarungen gehalten wurden. Reichen diese gesetzlichen Bestimmungen für die im Laufe der Jahrhunderte in der mannigfachsten Weise veränderten Verhältnisse des bürgerlichen und staatlichen Lebens Gziauend. auch nicht mehr aus, so muß dennoch bei allen Rechtsentscheidungen auf die im Koran und in der Sunna gegebenen Bestimmungen als 05 die letzte Instanz zurückgegangen werden, und so beruht auch die mohammed. Rechtswissenschaft, wie die Theologie, auf der wissenschaftlichen Erklärung des Koräns und der Sunna. Das alte zum Staatsgesetz gewordene Gebot Mohammeds, den J. mit dem Schwerte in der Welt zu verbreiten, bis dieselbe entweder bekehrt ist oder sich ihm unterworfen hat und Tribut zahlt, haben die nächsten Nachfolger Mohammeds nach Kräften zu befolgen gesucht. Kaum nach Verlauf eines Jahrhunderts 253 dem Tode des Propheten war die Herrschaft des J. durch Waffengewalt weit über die Grenzen Arabiens hinaus, nach Syrien, Persien, Agypten, über die ganze Nordkuste Afrikas bis tief nach Spanien hin verbreitet. Trotz der mit der Zeit entstehenden großen Zerklüftung im Innern des gewaltigen Weltreichs und des Absterbens und Abfallens großer Teile eroberte der J., immer wieder Letumme durch frische sich ihm unterwerfende Volisstämme Rsiens, weiteres Terrain, bis endlich die Osmanen den Halbmond auf der Hagia Sophia in Konstantinopel aufpflanzten und ihre siegreichen Heere bis vor die Thore von Wien sendeten. Seitdem begann aber der Glanz und die Macht des — — und mehr zu sinken. u dem ganz unleugbaren Verfall desselben haben die verschiedenartigsten Ursachen teils reli-Resche teils polit. Natur beigetragen. In einem 500 welches durch die Gewalt der Waffen Völker so verschiedenartiger Natur in sich vereinigt tte, wie das mohammedanische, mußten sich diese ationalitäten notwendig geltend machen und innere Reibungen verursachen, welche für den Bestand des Staats als solchen mehr oder weniger gefährlich waren. der Raturen waren die innern Streitigkeiten religiöser Natur. Gegen das starre Dogma, welches behauptete, daß der Korän unerschaffen sei, daß der Mensch keinen freien Willen besitze und daß sein Schicksal von Ewigkeit her bestimmt sei, machten sich bald freiere Richtungen (Mutaziliten) geltend, deren Entstehen durch die genauere Bekanntschaft mit der griech. Philosophie notwendig bedingt war, Richtungen, für welche einzelne Kalisen selbst Partei nahmen während andere wieder gegen sie die ganze Macht des Staats aufboten und mit Feuer und Schwert dieselben zu unterdrücken suchten. Wir verdanken diesen Streitigkeiten eine große Zahl der wichtigsten dogmatischen und religionsphilos. Schriften der arab. Litteratur; Werke, welche die von ihnen behandelten Gegenstände zum Teil mit einem solchen philos. Tiefsinn erfassen, daß diese ganze Litteratur zu den bedeutendsten Erzeugnissen des menschlichen Geistes zu rechnen ist. Diese Schriften besprechen nicht nur die Hauptlehren der mohammed. Dogmatik, sondern auch Fragen, die in einem theokratischen Staate, wie der des Kalifats es war, von wesentlichster Bedeutung sind und an die Frage über den Primat des Papstes sehr lebhaft erinnern, nämlich die über das Imämat, d. h. die Frage darüber, wer berechtigt sei, die Herrschaft über den Staat und die Gesamtheit der Gläubigen (Muslims) auszuüben. Mohammed war (8. Juni 632) gestorben, ohne irgend welche Bestimmung über seine Nachfolge zu treffen. Unter seinen 1d Pedt Verwandten schienen sein Schwiegersohn und Vetter Ali und sein Schwiegervater Abu-Bekr die größte Anwartschaft auf die Nachfolge zu haben. an wählte Abu-Bekr, den Altern und Erfahrenern.“ Ali kam erst nach der Ermordung des dritten Kalifen, des Othman, an die Reihe und wurde in Medina erwählt; ihm stellten sich ei Parteien schroff entgegen, von denen die eine in Syrien den Muäwija zum Gegenkalifen wählte, während die andere (die sog. Chäridschi oder Chawäridsch) behauptete, weder Ali noch Mudwija sei zur Nachfolge berechtigt. So trat schon in der zweiien Hälfte des 7. Jahrh. eine tiefer greifende Spaltung unter den Muslims ein, welche durch die Veruidung von religiösen und volit. Motiven für die Entwickelung des ganzen J. von dem nachhaltigsten Einstuß gewesen ist, indem sich von jener Zeit an drei Parteien gegenüberstehen, deren gegenseitiger Kampf im wesentlichen nie SeTten hat, nämlich zuerst die Schi a oder chiten (s. d.), d. i. die Anhänger des Ali und seiner Nachkommen, welchen sie nicht nur die Saranköter zur Nachsolge im Kalifat, sondern auch höhere göttliche Natur zusprechen. Diesen standen die (orthodoxen) Sunniten (der bei weitem größte Teil der Muslims) und sodann die Chäridschis oder Chawääridsch (Ausgetretene oder Empörer) gegenüber, deren Wesen in einem mehr oder weniger zügellosen Independentismus bestand. So zerklüfteten si die Bekenner des J. schon in relativ sehr früher Zeit in eine große Anzahl von schroff sich gegenüberstehenden (die Mohammedaner zählen selbst 72 häretische Sekten) Sekten. Trotzdem hat es fur den J. eine Zeit gegeben, während welcher in den Ländern seiner Bekenner die Wissenschaften und die Künste (mit Ausnahme der Malerei) in der höchsten Blüte standen. Es waren dies die glanzvollen Zeiten der Abbäsiden, welche von pers. Herrschern unterstützt auch pers. (also indogerman.) Kultur in das arab. Reich verpflanzten. Den ersten Anstoß gaben die vorzüglich durch den Kalifen Mamün angeregten, durch gelehrte, des Griechischen kundige Syrer zunächst vermittelten Beschäftigungen mit griech. Philosophie und Dichtkunst, an welche sich bald eigene, wirklich hervorragende Leistungen auf allen Gebieten der Wissenschaft, der Philosophie, Medizin, Naturwissenschaften, Geschichte und Geographie anschlossen, von denen ein sehr beträchtlicher Teil erhalten ist. Die mohammed. Gelehrten vom 9. bis 13. Wahrer können in der That als die eigentlichen Bewahrer und Fortsetzer der griech. Wissenschaft angesehen werden. In gewisser Beziehung selbständig bildeten sich die eigentlich religiösen Wissenschaften, Exegese des oran und Traditionslehre (Sunna) aus, denen sich später die Dogmatik und die Rechtswissenschaft anschloß. Die ganze Wissenschaft der Religion zerfällt in zwei Hauptteile: die eigentliche Glaubenslehre und die praktische Theologie und Rechtslehre. Jene hat es mit den «Grundpfeilerno (d. i. Lehre von der Einheit Gottes, seinem Wesen und seinen Eigenschaften, der Lehre von der Prädestination, dem Gerichtstag, und der Sendung des Propheten) zu thun, diese behandelt die „Zweiger, d. 3 die gesetzlichen Vorschriften der 110 jenen beruhenden Folgerungen. In jener muß Übereinstimmung der Rechtgläubigen herrschen, in dieser gibt es vier Schulen, welche nach ihren Stiftern Hanbaliten, S äfi'iten, Mälikiten und Hanifiten heißen, zu welchen letztern sich die heutigen Türken bekennen. Es war natürlich, daß der zum Teil sehr schnell verlaufende Entwickelungsprozeß des J., währenddessen die Geister heftig aufeinanderplatzten, Entartungen der larraalleiche d Gestalt und Natur und infolge dessen zahlreiche Bestrebungen zur Folge hatte, welche eine Rehabilitation des ursprünglichen Alten und eine Reformation bezweckten, die aber nur sehr teilweise von Erfolg begleitet waren. Als die bedeutendste und nachhaltigste dieser Bestrebungen muß man die von der im 18. Jahrh. in Arabien aufgetauchten und dort weit verzweigten Sekte der Wahhäbiten (ogl. Burckhardt, «Notes on the Bedouins and the Wahabyso, Lond. 1830, deutsch, Weim. 1831; W. G. Palgrave, Marrative of a vear's journey through Central and Eastern Arabiav, Bd. 1, Lond. 1865) in das Werk gesetzten Reformation ansehen. Auch sie ist jetzt im Rückgang begriffen. An der starren Orthodoxie des J. scheitern alle diese eine Besserung anstrebenden Anläufe, und durch sie ist eine Erstarrung in dem ganzen J. entstanden, welche der Vorläufer einer, wie es scheint, unausbleiblichen Zersetzung desselben ist. Noch ist die Zahl seiner Anhänger (man zählt deren etwa 208,5 Mill.) eine sehr große, noch hat er ein sehr ausgedehntes Ländergebiet (aber nur im südl. Klima, für das er berechnet zu sein scheint) inne, noch hat der Glaube in ihm eine unleugbare Kraft und Gewalt, aber die sozialen Zustände des mohammed. Orients sind zum Teil so zerrüttet, daß an eine Regeneration desselben kaum gedacht werden kann. Die Gesamtheit der Mohammedaner verteilt sich folgendermaßen: Russisches Reich 7 700000 lund zwar europ. Rußland 2700000, asiat. Rußland 5 Mill., wovon auf den Kaukasus fast 2 Mill., auf Sibirien 60000, auf Centralasien 3 Mill. kommen), Osmanisches Reich 15250000 (und zwar europ. Türkei 2600000; asiat. Türkei 12650000); Bulgarien 600000, Bosnien und Herzegowina 450000, Griechenland 40000, Rumänien 30000, Serbien 15000, Montenegro 4000; nichtrussisches Centralasien 5 Mill.; Persien, Afghanistan und Balutschistan 8 Mill.; unabhängiges Arabien 3700 000, China 4 Mill., Indobritisches Reich (1881) 50 121 585; Malakka und die Inseln des Ostindischen Archipels und des Indischen Ozeans 13500000; Afrika 100 Mill.; insgesamt also etwa 208,5 Mill. Seelen. Vgl. Wolff, «Die Drusen und ihre Vorläufer“ (Lpz. 1845); Garein de Tassy, XL'islamisme d'après le Coranp (3. Aufl., Par. 1874); Scholl, XL'islam et son fondateuro (Neuchätel 1874); Arnold, aIslam, its history, character and relation to christianityn (Lond. 1874; deutsch, Der Islamo, Berl. 1874); A. von Kremer, Geschichte der herrschenden Ideen des J.» (Lpz. 1868); derselbe, Kulturgeschichtliche Streifzüge auf dem Gebiete des J. (Lpz. 1873); derselbe, «Kulturgeschichte des Orients unter den Kalifeno (2 Bde., Wien 1875); Osborn, AIslam under the Arabso (Lond. 1876); Bosworth Smith, «Mohammed and the Mohammedanismy (2. + Lond. 1876); Vämbery, Der J. im 19. Jahrh.» (Lpz. 1875).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 9, S. 685Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Religion 6