Judenquartier, s. Ghetto. Indentum bezeichnet den Glauben und den durch diesen bedingten Inhalt der Religionsideen und Gesetze der Juden. Insofern der letztgenannte Name für dies Volk vornehmlich nach der Rückkehr aus dem Babylonischen Exil gebraucht wird (s. Juden), versteht man unter J. die Gestaltung des Hebraismus, wie er sich seit dieser Zeit entwickelt bel Die Quellen für Erkenntnis des J. sind die eil. Schriften (des Alten Testaments) und die an diese sich anschließenden, erläuternden und erweiternden talmudisch-rabbinischen Schriften. Während die in den biblischen Schriften niedergelegten Ideen als der Kern des J. zu allen Zeiten festgealten wurden, hat es doch im Lauf der Jahrhunderte und bei der Zerstreuung in so viele Lander in der Art, wie dieser Glaubenskern in die Erscheinung trat, mannigfache Entwickelungen erfahren. Das strenge Festhalten an dem Monotheismus, der Glaube an Gott als Schöpfer, Erhalter und Regierer der Welt, an die Allgegenwart und Allwissenheit desselben, vermöge deren das Schicksal und die Handlungen jedes einzelnen Menschen unter seiner Fügung und Vorsehung stehen, die überzeugung von Gott, als dem Urbild der Heiligkeit und Tugend, dem der Mensch durch Erfüllung der göttlichen Gebote nachzustreben habe u. dgl., bilden diesen Kern des J. In der Entwickelung desselben können fünf Perioden angenommen werden. Die erste Periode reicht von der Rückkehr aus dem Babylonischen Exil bis zur Auflösung des Reichs durch Titus und heißt die Zeit des Zweiten Tempelsy (530 v. Chr. bis 70 n. Chr.). Der Hang zu Götzen⸗(Natur⸗)Kulten ist gänzlich verschwunden, die heil. Schriften werden gesammelt und als unverbrüchliche Norm des Lebens anerkannt; die Aufgabe, das alte Gesetz mit den Bedürfnissen der Zeit durch Deutung (Midrasch) in Einklang zu bringen, beschäftigt jahrhundertelang die leanie demm Oben Geister. Durch die Bekanntschaft mit dem Leben und den Schriften der Perser, Griechen und Römer werden die Geister angeregt, neue Ideenkreise erzeugt, und durch die abschreckenden Laster der heidnischen Völker die Neigung zur Abschließung gegen außen, das Selbstbewußtsein, im Besitz einer edlern, wahrhaft göttlichen, religiösen Erkenntnis zu sein, genährt. Neue Elemente schärften schon früher vorhandene Spaltungen und bilden sich zu selbständigen Parteien aus. (S. Pharisäer und Sadducäer.) Die gedrückten Zustände unter dem Joch röm. Gewaltherrschaft verstärken den Glauben an die Erfüllung prophetischer Verheißungen und kräftigen nicht minder das Ideal irdischer Herrlichkeit und sittlicher Gessie wie man es durch einen Gesalbten Gottes (Messias) erwartete. In der zweiten Periode drängt der Untergang der staatlichen Selbständigkeit, die Zerstörung des Tempels, das Aufhören des Opferdienstes, die zunehmende Zerstreuung nach verschiedenen Ländern den Kreis jüd. Glaubensideen zusammen auf Abwehr gegen außen; das erstarkende und bald feindselige Christentum auf Erhaltung des überlieferten Gutes, auf unablässiges Forschen und Sinnen über die göttlichen Vorschriften. Das Studium des Gesetzes ist das höchste Ziel geistiger Bestrebungen in einem Zeitraum von beinahe einem Jahrtausend. Die Grundlage, welche das J. im Laufe dieser Zeit durch den Talmud erhielt, hat sich ungeachtet des Widerspruchs der Karäer (s. d.) und anderer bald wieder verschwundener Sekten bei der großen Mehrheit der Juden behauptet und im 6. bis 10. Jahrh. von Palästina und Babylonien, später von Italien und Syrien aus sich über alle von Juden bewohnte Länder, soweit Nachrichten vorhanden sind, verbreitet. In der dritten Periode, vom 10. bis 16. Jahrh., dringen zumal in den unter mohammed. Herrschaft stehenden, später auch in christl. Ländern, wissenschaftliche Elemente, besondere philos. Studien in das J. ein. Es gilt, die Überlieferung mit den Ergebnissen freier Forschung in Einklang zu bringen. Heftige Kämpfe entspinnen sich. Die naivgläubige Anschauung, die an anthropomorphisierender Darstellung Gottes keinen Anstoß genommen, wurde von der philos. Spekulation rektisiziert. Andererseits bildeten sich zuerst in kleinem Umfang, dann in immer weitern Kreisen mystische (kabbalistische) Richtungen aus, welche den religiösen Vorschriften geheime, phantastische Bedeutungen beilegten, abergläubische Vorstellungen erzeugten und auf Abwege, die dem ursprünglichen J. fern liegen, hinleiteten. Mehr oder minder gewaltsame Versuche zu Bekehrungen forderten zur Abwehr heraus und leiteten zu einer Polemik an, die der rohen Gewalt erliegen mußte. Die vierte Periode, vom 16. bis gegen das Ende des 18. Jahrh., verlegt den Schwerpunkt des J. in die mittlern und östl. Länder Europas; der Westen dieses Erdteils ist durch grausame Verfolgungen fast von Juden entvölkert und die zahlreichen Keime Icen Entwickelungen vernichtet. Vom bürgerlichen Leben, vom Handwerk, vom Landbau, von öffentlichen Amtern, vom regelmäßigen Gewerbebetrieb ausgeschlossen, auf Kleinhandel und Geldgeschäfte angewiesen, ist es die Aufgabe des J., die religibösen Schranken immer fester und enger zu ziehen. Wissenschaftliche Bearbeitungen der Religion traten in den Hintergrund; nur die nationale Litteratur, Talmud und Hagada, ward mit Deuden festgehalten. Von erbarmungslosen inden rings umgeben, war die Gemeinde selbst von einem starken Geist der Zusammengehörigkeit und des Gemeinsinns, der Opferwilligkeit und des Brudersinns beseelt. Die bessere Zeit, mit welcher die fünfte und neueste Periode des J. beginnt, gleichzeitig mit dem Aufgeben mittelalterlicher Vorurteile am Ende des 18. Jahrh., führte das J. auch zur Erkenntnis der im Laufe trauriger Zustände eingewurzelten Mißbräuche, zur Verbesserung gottesdienstlicher Einrichtungen, zur Einführung regelmäßiger deutscher Predigten, zur Reform des Religionsunterrichts für die Jugend. Solche Anderungen konnten nicht ohne heftige Kämpfe im Innern der Gemeinde vor sich gehen. Viele glaubten das Wesen des J. mit den hergebrachten Formen unlöslich verwachsen, und nicht selten stellten Regierungen sich auf die Seite derjenigen, welche die Treue gegen die ererbte Religion mit dem Festhalten an gewohnten Mißbräuchen verwechselten. Andererseits gaben viele der Gebildetern mit dem ihnen aufgezwungenen Mißbrauch auch den geistigen Inhalt des Glaubens auf. So kam es, daß fast alle Nachkommen Mendelssohns und sonstige hervorragende Geister, wie Ludwig Börne, Heinrich Heine, Eduard Gans, Rahel (Varnhagen) u. s. w., aus dem J. schieden. Mit dem Anfang des fünften Jahrzehnts des 19. Jahrh. fand das J. sein Selbstbewußtsein wieder. Man begann das Bleibende und Ewige von dem Vergänglichen und Zufälligen zu sondern, Mißbräuchliches und Unzeitgemäßes auszuscheiden, das religtose von dem nationalen Element abzulösen. Die lebhafte Erregung der Geister ging in manchen Gemeinden bis zur Spaltung; es fehlte und nicht an Mißgriffen, wie an der Eindrängung Unberufener. Zunächst handelte es sich um öffentliche, gemeinsame Institutionen, da im Privatleben es jedem unbenommen war, wieviel von den alten Normen, wie Speisegesetze, Sabbatfeier u. s. w. er beibehalten wollte; bald ging man aber auch zu den wichtigern Fragen über Geltung und Uberliee rung, Verpflichtung auf den Talmud, Verbindlichkeit des Ceremonialgesetzes über. Der radikale Fortschritt wurde vertreten von Männern wie Holdheim und dem etwas Hrschem Geiger, während ihnen gegenüber S. R. Hirsch und Hildesheimer für das unbedingte Festhalten am Hergebrachten sich entschieden, andere wieder, wie Frankel, Mich. Sachs, einen Mittelweg einzuschlagen versuchten. Die mehrfach von 1844 und später von 1868 an wiederholten Rabbinerversammlungen und Synoden blieben bisjetzt ohne sichtliche Wirkungen. Fruchtbarer und förderlicher für Erkenntnis und Wissen sind die der neuern Zeit angehörigen Anstalten zur Ausbildung von Rabbinern und Predigern, wie das jüd.⸗theol. Seminar in Breslau (seit 1854), die Hochschule für die Wissenschaft des J. (seit 1872), das Seminar für das orthodore J. (seit 1873) in Berlin und die Landesrabbinerschule in Budapest (seit 1877). Bei der Zerstreuung der Juden gibt es keinen religiösen Mittelpunkt, keine Centralorgane, keine oberste Autorität. Der Rabbiner ist der Lehrer, der Interpret des Gesetzes; seine Autorität beruht in seiner Gelehrsamkeit und der sittlichen Achtung, die er genießt. Die Selbstverwaltung der einzelnen Gemeinden ist ein Recht, das auch in den schlimmsten Zeiten nicht angetastet worden; dafür ist ihnen die Beschaffung der nötigen Geldmittel fast überall überlassen worden, nur selten haben die Waaapdem ihnen materielle Beihilfe geleistet. Nach dem jüd. Herkommen ist jeder G5th verpflichtet beizutragen zur Erhaltung des otteshauses, der Lehranstalten, sonstiger für den Ritus notwendiger Institutionen, zur Armenpflege; außerdem bestehen in vielen Gemeinden Anstalten für Krankenpflege, Totenbestattung, auch wohl für Ausstattung armer Bräute, für arme Wöchnerinnen, für Versorgung von Armen mit Heizung, Brot u. s. w. In Frankreich, Belgien, Holland und manchen deutschen Ländern sind die Rabbiner mehr oder weniger Staatsbeamte und erhalten wohl auch ihren Gehalt oder einen Zuschuß von seiten des Staats; in Preußen fand bisher gesetzlich die Nötigung für einen jeden Juden statt, zu der jüd. Gemeinde des Ortes, dem er als Einwohner angehört, beizutragen. Die Glaubenssätze des J. sind behandelt worden von Formstecher, Hirsch, Steinheim, Frankel und in neuester Zeit von Stein (3 Tle., Mannh. 1876 fg.) u. a. Außerdem vgl. Geiger, Das J. und seine Geschichtes (3 Bde., Bresl. 1865—719; derselbe, Allgemeine Einleitung in die Wissenschaft des J.v(herausg. von seinem Sohn Ludw. Geiger, Berl. 1875); Wahrmund, «Babyloniertum, J. und Christentump (Lpz. 1882).