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Recht & StaatBrockhaus 1882

Additionalakte (Acte additionnel, d. i. Zusatzakte, nachträgliche Bestimmung zu einem Staatsvertrage) hieß das ephemere Versassungsgesetz vom 22. April 1815, welches Napoleon nach seiner Rückkehr von Elba, während der sog. Hundert Tage, in der Form eines Zusatzes zu den Konstitutionen des Kaiserreichs gab. Die A. bewilligte eine erbliche Pairskammer und eine Deputiertenkammer mit fünfjähriger Wahlperiode. Der Kaiser und die beiden Kammern zusammen sollten die gesetzgebende Gewalt ausüben. Die octroyierte Akte ward nachträglich einer Volksabstimmung unterworfen, welche 1304 206 Votanten ergab, von denen 1300000 mit Ja, die übrigen mit Nein gestimmt hatten. Die feierliche roklamation des Resultats erfolgte 1. Juni 1815 in einem Maifelde im Beisein des Kaisers, der großen Staatskörper, der Deputationen der Wahlkollegien und der Armee. (S. Frankreich.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 135Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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