FeedAngefälle
Recht & StaatBrockhaus 1882

Angefälle (Anevelle) bedeutet die Einkünfte des Lehns, welche während der Unmündigkeit des Vasallen dem Lehnsherrn als Lehnsvormunde zustanden, wobei es diesem gestattet war, dieselben, wenn er selbst sie nicht beziehen wollte, einem andern zu verleihen. Diese nutznießerische Vormundschaft des r mi sich jedoch zeitig verloren, indem der gewöhnliche, nicht notwendig lehnsfähige Vormund das Interesse des Mündels auch in Betreff der Lehnsgüter Lehneppe Einzelne Partikularrechte haben die Lehnsvormundschaft mit A. beibehalten. In einem weitern Sinne versteht man unter A. das gesamte den zu bevormundenden Personen anfallende Vermögen oder auch Anfall, Erbanfall, angefallenes Gut überhaupt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 640Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 2

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6