FeedAntecedens
Recht & StaatBrockhaus 1882

Antecedens (lat.) heißt wörtlich das Vorausgehende. In dem ältern philos. Sprachgebrauche, insbesondere bei den Logikern der Kantischen Schule in ihrer Lehre von den Urteilen, Schlüssen und Beweisen, wird dadurch teils das logische Subjekt in seinem Verhältnis zum Prädikat, teils der Grund im Verhältnis zur Folge bezeichnet. Anteceden-⸗ tien nennt man überhaupt frühere Vorgänge, insofern sie auch für die Beurteilung und Entscheidung des Gegenwärtigen Anhaltepunkte geben. In diesem Sinne spricht man z. B. von Antecedentien einer Person, insofern das frühere Verhalten derselben auf die Beurteilung dessen, was man von ihr erwarten zu können glaubt, Einfluß hat.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 701Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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