Apothekergewicht oder Medizinalgewicht. Von alters her war in der auch gebräuchlich, die Mengen der Arzneimittel nach Gewichtsgrößen u bezeichnen, welche aus dem Gewichtssystem der Römer abgeleitet worden waren und dessen Einheit =1 Pfd. (Libra) war. Mit der Ausbreitung der Heilwissenschaft hatte sich auch dieses Gewichtssystem und dessen Einteilung überall verbreitet, sodaß fast allgemein 1 Medizinalpfund (Lbr. j) in 12 Unzen (3xij), 1 Unze in 8 Drachmen (3vijj), 1 Drachma in 3 Skrupel Oiij) und 1 Skrupel in 20 Gran (gr. xx) geteilt wurde. Wenngleich aber die Einteilung in verschiedenen Ländern übereinstimmte, so war doch die Schwere der Einheit (des Medizinalpfundes) nicht überall dieselbe. Während die Einheit im allgemeinen zu ¾ des bürgerlichen Pfundes angenommen wurde, so schwankten doch die verschiedenen Medizinalpfunde zwischen 350,7834s und 420,5002 Gr. Das gebräu lichste war früher das nürnberger Medizinalgewicht, zu 357,8436 Gr. In Frankreich hat man seit 1840 das alte Medizinalgewicht gänzlich beseitigt und bedient sich auch im Medizinalwesen seitdem des allgemein gebräuchlichen Grammfystems. Infolge der Einführung des metrischen Systems durch die Maß⸗ und Gewichtsordnung für den Norddeutschen Bund vom 17. Aug. 1868, welche durch die Reichsverfassung von 1871 zum utschen N wurde, ist das AÄ. auch im ganzen Deutschen Reiche beseitigt und das Grammiystem mit der Einführung einer l allgemeinen deutschen chr 1, 80d. (Pharmacopoea Germanica), welche 1. Nov. 1872 an die Stelle der in den einzelnen Bundesstagten seither l geltenden Pharmakopöen trat, zum Medizinalgewicht erklärt worden. ———