Arbiträr oder arbitrarisch (lat.), von dem Ermessen oder der Willkür des Entscheidenden abbansi daher willkürlich, nach Gutdünken. rbitrieren (lat.), nach Ermessen entscheiden; nach Überlegung schätzen oder bestimmen, eine Arbitragerechnung machen, s. unter Arbitrage.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 1, S. 843Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei