Archiv lital. archivio, lat. archium, archivum, das aus dem griech. νεr, Rathaus, gebildet ist) heißt eine geordnete Sammlung von schriftlichen Urkunden, die sich auf die Verhältnisse, Geschichte und Rechte eines Staates, Landes, einer Gemeinde oder eines Geschlechts beziehen. Man unterscheidet demnach Staatsarchive, Provinzialarchive, städtische A., Familienarchive u. s. w. Schon Griechen und Römer, nicht minder die Israeliten, bewahrten wichtige Urkunden in den Tempeln auf; die Christen legten sie früher zu den heiligen Gefäßen, später zu den Reliquien. In der Folge wurden zuerst in Deutschland und Frankreich eigene Orte dafür bestimmt. Namentlich zeigten die geistlichen Stifter, z. B.Mainz und Fulda, hierbei große Sorgfalt. ie A. der größten deutschen Fürstenhäuser reichen selten über das 13. Jahrh. hinauf; der Anfang der städtischen A. fällt nicht vor das 12. D6 A. Die reichsstädtischen A. zerfallen in gemeine A., wie sich z. B. zu Ulm das der schwäb. Städte, zu Speier das der rheinischen, zu Lubeck das der Hansa befand, und in besondere städtische A., unter denen die zu Kempten und Ulm bedeutend waren. Alte und reiche A. besaßen auch Straßburg, Goslar, Regensburg und Frankfurt a. M. Eins der besten Landesarchive war bis zu den franz. Revolutionskriegen das des brandenb. Hauses zu Plassenburg, welches jetzt in der Hauptsache mit dem bayr. Filialarchive zu Bamberg vereinigt ist. Das ehemalige Deutsche Reich besaß sein A. in vier Abteilungen an vier Orten: 1) das kaiserl. Reichsarchiv (die Geheime Reichshofregistratur und die Reichshofratsregistratur) zu Wien, 2) das Kaiserliche und Reichskammergerichtsarchiv zu Wetzlar, 3) das Deutsche Reichsta Sarchi zu Regensburg, 4) das Erzkanzlerische Reichsarchiv zu Mainz. (S. Reichs arcv e.) Das deutsche Bundesarchiv befand sich bis zur Auflösung des Deutschen Bundes im Thurn⸗ und Taxisschen Palast zu Frankfurt a. M.; eins der vorzüglichsten, die jetzt vorhanden sind, ist das Reichsarchiv zu München. Von A. außerhalb Deutschlands ist insbesondere das in Venedig hervorzuheben, großartig durch seine Ordnung, seinen Umfang und die reichhaltigen und gediegenen Berichte der venet. Gesandten aus allen Staaten Europas. Große Schätze bergen ferner auch die A. zu Rom, Florenz. Paris, London (im Tower) und zu Simancas in Spanien. Die Verwaltung der A. besorgen die Archivare (lat. archivarius oder archivista), unter denen man bei größern A. einen Archivdirektor und mehrere Archivsekretäre unterscheidet. Zur Ausbildung der Archivvorsteher dienen einerseits besondere Anstalten, wie die 31. Dez. 1846 neuorganisierte Ecole de chartes zu Paris, andererseits eine eigene Wissenschaft, die Archivwissenschaft, welche die Grundsätze über die Luung der A Einrichtung, Anordnung und Verwaltung der A. aufstellt und deren erster Teil die Diplomatik oder Urkundenlehre bildet. Litteratur: Oegg, «„Ideen einer Theorie der Archivwissenschafto (Gotha 1804); Oesterreicher in dessen und Döllingers «Zeitschrift für 1—2101 und Registraturwissenschaftvo (Jahrg. 1806); Bronner, (Anleitung, A. und Registraturen einzurichten (Aarau 1832); Brand,«Archivwissenschafto(Paderb. 1854); Seizinger in Theorie und Praxis der Bibliothekwissenschafto (Dresd. 1863). Höfer, Erhard und von Medem begründeten eine Zeitschrift für Archivkunde, Diplomatik und Geschichtes (2 Bde., Hamb. 1834—35), und Friedemann eine „Zeitschrift für die A. Deutschlandso (2 Bde., Hamb. u. Gotha 1846—53). Wesentlich fördernd für das Archivwesen ist die von Löher seit 1876 herausgegebene (Archivalische Munch. 188 (Bd. 1—5, Stuttg. 1876 0; Bd. 6, Münch. 1881).