Bauordnung, f., Baureglement, n., frz. ordonnances f. Pl. sur les constructions, engl. building-sordinances, Pl., die Gesamtheit der gesetzlichen Verordnungen, welche sich auf Leitung u. Ausführung der Bauten beziehen und nach welchen sich sowohl der Baumeister als auch sämtliche bei einem Bau beschäftigte Handwerker zu richten haben. Dergleichen Gesetze beziehen sich nicht allein auf schöne, „dem Auge wohlgefällige Herstellung, sondern auch, und zwar vorzüglich, auf bequeme, feuersichere u. der Gesundheit dienliche Ausführung der Bauwerke, sowie darauf, daß keine nachbarlichen Gerechtsame dadurch verletzt werden; s. d. Art. Baurecht. Dergleichen Bien, welche, theils 1von Regierungen gegeben, für ganze Länder od. Provinzen, theils von den Magistraten erlassen, blos für die betreffende Stadt Geltung haben, sind in Paris schon Mitte des 13. Jahrh. dagewesen, während in Wien u. Venedig einzelne derartige Verordnungen schon früher ergangen nungen dürften schwerlich vor Mitte des 16. Jahrh. aufzuweisen sein. Die Bauordnungen sind bis jetzt in den einzelnen Theilen Deutschlands noch sehr verschieden, auch in den einzelnen Gegenden mehr oder minder umfassend. Die Bestrebungen nach Einführung einer Reichsbauordnung haben bis jetzt zu keinem Resultat geführt, da die baulichen Berhältnisse sich so sehr nach lokalen, klimatischen etc. Zuständen richten, daß eine gleichmäßige Gestaltung der Vorschriften ungemein schwierig erscheint.