FeedAuskultator
Recht & StaatBrockhaus 1882

Auskultator (lat.) oder auch Auditor (s. d.), Demoller Titel derjenigen Mitglieder eines Beamtenkollegiums, die den Verhandlungen des Kollegiums zur Ausbildung zwar beiwohnen, aber dort nicht mitstimmen können. In Preußen führten bis zum Gesetz vom 6. Mai 1869 den Namen diejenigen, welche nach abgelegtem ersten Cxamen die richterliche Laufbahn bei irgend einem Richterkollegium antraten. Seitdem gibt es in Preußen keine A. mehr, vielmehr werden diejenigen, welche nach niversität die erste Prüfung bestanden haben, zu Referendarien (s. d.) ernannt. uskultieren, s. Auskultation.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 242Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6