Baubegnadigungen sind Vorteile und Unterdaben (aß welche der Staat denjenigen angeeihen läßt, die sich in neuangebauten Gegenden, in Städten, die man in Aufnahme bringen will, an wüsten Plätzen alter Städte, gute neue Gebäude errichten, an Stelle hölzerner Häuser steinerne bauen u. s. w. Die B. bestehen in Freiheit von Abgaben und Lasten auf gewisse Zeit, unentgeltlichem Bezug von Baumaterial, oft auch in Geldunterstützungen, Darlehnen zu niederm Zinsfuß u. dgl.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 565Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei