Bauernemanzipation nennt man im allgemeinen die Befreiung der Bauern (s. d.) von der persönlichen Unfreiheit, die sich in der Form der Leibeigenschaft (s. d.) oder Erbunterthänigkeit bis in die neuere Zeit erhalten hatte. Vorzugsweise aber ist dieser Ausdruck gebräuchlich in Bezug auf die Befreiung der russ. Bauern, die durch das Manifest Alexanders II. vom 19. Febr. 1861 vollzogen worden ist. Nicht weniger als 23 Mill. Leibeigene erhielten durch diesen Akt ihre persönliche Freiheit, wenn sie auch noch während eines Ubergangsstadiums in einer temporären ½ verblieben. Binnen zwei Jahren sollten die Grundherren ihnen ihre Häuser nebst angemessenen Landanteilen gegen Zins oder Arbeitsleistungen zur Nutznießung Überweisen, und es war den Befreiten dann die Möglichkeit geboten, die Häuser nebst Zubehör, so- wie unter Zustimmung der Gutsbesitzer auch das Land als Eigentum zu erwerben. Die Ablösung erfolgt in der Weise, daß die Leistungen des Bauern nach dem Zinsfuß von 6 Proz. kapitalisiert werden und von der so berechneten Summe 20 Proz. sohe an den Grundherrn zu bezahlen sind, während ie Regierung demselben den Rest von 80 Proz. in fünfprozentigen Schatzscheinen oder Loskaufscertifikaten abträgt und von den Bauern diesen Vorschuß im Laufe von 49 Jahren in Gestalt einer Zins und Amortisation repräsentierenden Quote von 6 Proz. desselben einzieht. Als Käufer können sowohl Einzelne und Genossenschaften, wie auch, im Anschluß an das in Rußland weitverbreitete System des Gemeindebesitzes, die Bauerngemeinden auftreten, deren Mitglieder dann solidarisch für die Loskaufssumme wie für die übrigen Abgaben haften. Im Cuutd wurde namlich ein Drittel des adeligen rundbesitzes, nämlich 35 779 014 Dessiatinen, an 9795 163 Bauern überwiesen. So unabweisbar die B. in Rußland auch geworden war, so konnte sie doch, als tiefer Eingriff in das bestehende Wirtschaftssystem, auch nicht ohne manche mißliche Folen bleiben, deren Tragweite durch den geringen ildungsstand und die zunehmende Trunksucht der Bauern, vielfach auch das mit landwirtschaftlichem ortschritt nicht vereinbare System der Feldgemeinchaft vergrößert wurde. Während der Bodenpreis oder —. in einigen Gouvernements 50 und mehr Prozent höher gestiegen ist als der Ablösungspreis von 1861, ist er in andern Landesteilen mehr oder weniger erheblich unter den letztern zurückgegangen. Eine amtliche Untersuchung der landwi safti en Verhältnisse seit der B. wurde 1872 durch eine Kommission veranstaltet, die einen ausfuhrlichen Bericht mit vielen Anlagen (5 Bde., Petersb. 1873; russisch) veröffentlicht hat. Ein kurzes Resumé desselben gibt Walcker: «Die russ. Agrarliche (Berl. 1874). Vgl. Haxthausen, «Die ländiche Verfassung Rußlandsv (Lpz. 1866). In Betreff der B. im allgemeinen vgl. Sugenheim, «Geschichte der Aufhebung der Leibeigenschaft und Hörigkeit in Europas (Petersb. 1861). Bauernfeind (Karl Maximilian von), namhafter Geodät und Ingenieur, geb. 18. Nov. 1818 zu berg im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken, widmete sich 1836—41 zu Nürnberg und München technischen Studien, war bis 1844 an den ann heteieer harbeiten für die Fichtelgebirgseisenbahn beteiligt und wurde hierauf an die Ingenieurschule zu Münschen als Hilfslehrer berufen. An derselben wurde er 1846 außerordentlicher, 1851 ord. Professor 1858—68 war B. außerdem auch als Baurat und Referent bei der Obersten Baubehörde im Ministerium des Innern thätig, 1868 wurde er zum Direktor der nach seinem Plane aus der münchener Polytechnischen Schule umgeschaffenen Technischen Hochschule ernannt, welchen Posten er von 1868 74 bekleidete und zu dem er von neuem für die Amtseriode 1880—83 berufen wurde. Seit 1865 ist B. itglied der europ. Gradmessung, 1873 wurde er vom König von Bayern in den persönlichen Adelsstand erhoben. Zu B.s geodätischen Schriften ge-Mun „Theorie und Gebrauch des Prismenkreuzes) Münch. 1851). Die Erfindung dieses in der Vermessungspraxis allgemein angewendeten Instrumentchens beruht auf der Entdeckung des Verfassers, daß durch totale Reflexion dreiseitiger Glasprismen von bestimmter Gestalt einfallende Lichtstrahlen um konstante Winkel von gegebener Größe abgelenkt werden. Mit dieser Entdeckung war auch das zum Messen von Entfernungen dienende auf folgte B.s Hauptwerk: »Elemente der Vermessungskunde » (2 Bde., Stuttg. 1856—58; 6. Aufl. 1879). Durch seine „Beobachtungen und Untersuchungen über die Genauigkeit barometrischer Höhenmessungeno (Münch. 1862) brachte B. endlich her Dan in die vielumstrittene Frage über den Wert der Barometermessungen, indem er zeigte, wann, wie viel und warum die auf diesem Wege gefundenen Höhen von den durch Nivellieren erhaltenen abweichen. Anknüpfend an diese Arbeit liefert die Abhandlung über «Die atmosphärische Strahlenbrechungs u. s. w. 2 Abschnitte, Münch. 1864—67) eine Theorie dieser Erscheinung. Mit derselben im Zusammenhange stehen die «Ergebnisse aus Beobachtungen der terrestrischen Refraktion» (Münch. 1880). Andere Schriften geodätischen Inhalts sind: Beobachtungen und Untersuchungen über die Eigen⸗ . und praktische Verwertung der Naudetschen neroidbarometery (Münch. 1874), „Das bayr. Präzisionsnivellementy (5 Hefte, Münch. 1870 — 79). Von den ingenieurwissenschaftlichen Arbeiten B.s sind anzuführen: „Beitrag zur Theorie der Brückengewölber (1846), „Vorlegeblätter zur Brückenbaukundey (3. Aufl., 2 Bde., Stuttg. 1875), (Vorlegeblätter zur Straßen⸗ und Eisenbahnbaukunder (Münch. 1856), „Vorlegeblätter zur Wasserbaukunde mit erläuterndem Texto (Münch. 1866), „(Grundriß der Vorlesungen über Erd⸗ und Straßenbau» (Münch. 1875).