Begleitzettel heißen im zoll⸗ und kontrolleflichtigen Warenverkehr diejenigen amtlichen Ausertigungen, mittels deren die aus dem Auslande eingegangenen und bei dem Grenzzollamte mit Ladungsverzeichnis (s. d.) angemeldeten Eisenbahnwagen dem gewählten Abfertigungsamte im Innern des deutschen Zollgebiets überwiesen werden. Die B. werden dem Zugführer oder sonstigen Bevollmächtigten der Eisenbahnverwaltung zur Abgabe an die Abfertigungsstelle eingehändigt und enthalten außer der speziellen Beheichnung der einlnen Wagen und der Art des angelegten Verchlusses (s. Io drerdie Senenn die Angabe der ist, innerhalb deren die Gestellung (s. d.) bei dem bfertigungsamte zu Di Unt hat (Gestellungsfrist). Auch werden ihnen die Unikate der Ladungsverzeichnisse mit den dazu gehörigen Frachtbriefen, so- wie die Schlüssel 5 en zum Verschlusse der Wagen verwendeten Schlössern, in Taschen oder Couverts amtlich verschlossen, beigefügt. Vgl.Regulativ über die zollamtliche Behandlung des Güter⸗ und Effektentransports auf den Eisenbahnen», §§. 21, 22.