FeedBeisitz
Recht & StaatBrockhaus 1882

Beisitz heißt das Recht des überlebenden Chetten auf die mit den Kindern gemeinschaftliche erwaltung und Benutzung des von dem Verstorbenen hinterlassenen an der dishe Daß der Nachlaß nicht geteilt, sondern der bisherige ausstand unverändert fortgeführt wurde, solange eins von den Eltern lebte, scheint uraltes deutsches Recht gewesen zu sein, welches sich jedoch nach dem Eindringen des röm. Rechts nur vereinzelt in örtlichen Statuten und Landesgesetzen namentlich Süddeutschlands er⸗ * hat. Auch der franz. Code civil kennt ein ießbrauchsrecht selbst der verwitweten Mutter bis um 18. Jahre des Kindes. Anderwärts ist der entweder ein lebenslänglicher, oder erreicht sein Ende mit der Wiederverheiratung des verwitweten Gatten, oder bei Eintritt irgend eines Grundes zur Aufhebung der elterlichen alt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 703Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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