FeedBergpredigt
ReligionBrockhaus 1882

Bergpredigt heißt die vom Evangelium des diehelhemn Kap. 5—7 mitgeteilte Rede Jesu, weil dieselbe nach Matth. 5, 1 auf einem Berge gehalten wurde. Nach derselben Angabe ist sie vor einer roßen Menge Volks gehalten, womit indessen ihr II alt, welcher zum größten Teil nur an die ucht erichtet gewesen sein kann, im Widerspruch steht. brthätig teilt sie als erste Probe der öffentlichen Lehrthätigkeit Jesu mit, gewissermaßen als die feierliche Inauguration seiner Predigt vom Himmelreich, und dem entspricht auch im allgemeinen der Gedankenkreis, in welchem sich namentlich der Anfang und der Schluß der Rede bewegen. In der Gestalt, wie sie bei Matthäus überliefert ist, bildet sie allerdings, einige Zusätze abgerechnet, ein in der Hauptsache Calrnpreiungenrdie Ganzes. Nachdem in den acht Seligpreisungen die rechte, zum Eintritt ins Himmelreich erforderliche Gesinnung einerseits als das tiefste Gefühl der Hilfsbedürftigkeit und der Empfänglichkeit für das göttliche Heil, andererseits als «Gerechtigkeito im alttestamentlichen Sinne, d. h. als Barmherzigkeit, Reinheit von Frevel, 1 densliebe und Bereitwilligkeit, um der Gerechtigkeit willen Verfolgungen zu leiden, geschildert worden ist (Kap. 5, 1—12), geht die Rede über zur Darstellung des Verhältnisses Jesu zum mosaischen Gesetze und der von demselben geforderten Gerechtigkeit und führt den Gedanken aus, daß Jesus, Hen das Gesetz aufzuheben, vielmehr zu seiner wahren Erfüllung gekommen sei, im Gegensatz zu der nur scheinbaren Gesetzesgerechtigkeit der Pharisäer (V. 1720). Daher wird zunächst an einer Reihe einzelner Beispiele der Gedanke durchgeführt, daß die rechte Gesetzeserfüllung nicht die sei, welche das Gesetz als äußere Rechtsnorm handhabt und auf den Buchstaben seiner Bestimmungen beschränkt, sondern die, welche die bösen Regungen meidet, aus welchen die vom Gesetze verbotenen Handlungen hervorgehen (V. 21—48). Sodann wird abermals an einer Reihe von Beispielen gezeigt, daß im Gegensatz zur pharisäischen Heuchelei welcher es vor allem auf die äãußere That und 11 äußere Anerkennung ankommt, die innere sittliche Gesinnung allein jeder Handlung ihren wahren Wert verleiht (Kap. 6, 118). Im Folgenden wird (ohne strengen Zusammenhang mit dem Bisherigen) die unbedingte Richtung des Willens auf das göttliche Reich und seine Gerechtigkeit gefordert und jede Halbheit oder Geteiltheit des Strebens im 7 e Gottes verworen (V. 19—34). Mit Kap. 7 geht die Rede sodann azu über, das rechte sittliche Verhältnis zu den Nebenmenschen zu erörtern. Die allein berechtigte Norm ist auch hier die Idee der Gerechtigkeit, welche den andern als gleichberechtigtes sittliches Wesen anerkennt und ihm darum alles Gute thut, was man selbst von den Menschen empfangen möchte (Kap. 7, 11½). Als Bedingung zum Eintritt ins Gottesreich ist die allseitige und thatsächliche Erfüllung des göttlichen Willens, gegenüber dem äußern Lippenbekenntnis, gesetzt (V. 13—23) und die Befolgung dieser Lehren als die rechte Lebenskunst beeichnet, welche allein die Probe besteht (V. 24—27). Troß dieser im ganzen wohlgeordneten ue Matthäus des Stoffs ist die Rede schwerlich so, wie Matthäus ie wiedergibt, in einem Atemzuge gehalten, sonern kommt in der vorliegenden Gesalt auf Rechnung des Evangelisten, welcher nach seiner auch sonst (Kap. 13; 18; 21—25) zu beobachtenden Weise größere Redegruppen zu einem künstlerischen Ganzen zusammenfügte. Bei Lukas findet sich (Kap. 6, 20—49) dieselbe Rede in weit kürzerer Gestalt, während der übrige Stoff größtenteils an verschiedenen Stellen zerstreut ist, und überdies in einer eigentümlichen Redaction. Nach den Seligpreisungen, die hier auf vier reduziert und dafür durch vier Weherufe ergänzt sind, 00 ein Abschnitt, der sich ausschließlich mit den Pflichten der Nächstenliebe beschäftigt, unter Beseitigung der Gesetzesreden Jesu und aller polemischen Beziehungen auf die pharisäische Gesetzesdeutung (V. 27—8%), worauf ein zweiter Abschnitt (V. 37—46) auf die Lehrgegensätze der apostolischen Zeit Bezug nimmt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 823Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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