Besoldung ist die mit der Verwaltung eines öffentlichen Amtes verbundene Rente, mittels deren der Staat, die Gemeinde oder eine Korporation dem Beamten seinen standesgemäßen Lebensunterhalt gewährt. Die Höhe der Besoldung richtet sich nach der Bedeutung der Amter und steigt meiftens auch mit dem wachsenden Dienstalter des Beamten in einem und demselben Amte. In neuerer Zeit wird die B. regelmäßig in barem Gelde gewährt und besteht in einer festen Summe. Früher bezog der Beamte häufig noch Naturalien und ungewisse Einnahmen, Gebühren u. s. w. für besondere Dienstleistungen, wie dies z. B. bei den Pfarrerbesoldungen noch vielfach der Fall ist. Neben der : Pauichwerden dem Beamten häufig noch gewährt: Pauschsummen für Bureaubedürfnisse, Repräsentationskosten, Tagegelder (Diäten) und Fuhrkosten, Umzugskosten, E ohnungsgeldzuschuß. Die B. der Beamten kann von den Gläubigern derselben nur teilweise mit Beschlag belegt werden. (S. Gehalt, Remuneration, Wartegeld, Pension.)