FeedBestallung
Recht & StaatBrockhaus 1882

Bestallung bedeutet die Verleihung einer Anstellung als Diener oder Beamter, sowie das dem Angestellten hierfür gewährte Geld oder Einkommen. Bei Beamten namentlich wird über die B. ein Dekret oder %% ausgefertigt, welches Titel und Rang, die Dienstbezüge u. s. w. angibt. Die B. kann auch mündlich geschehen, in welchem Fall über den Akt ein Protokoll aufgenommen wird. Beftatie lin der Handelssprache), s. Saldo.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 2, S. 899Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Recht & Staat 6