FeedBotschaft
Recht & StaatBrockhaus 1882

Botschaft heißt im konstitutionellen Staate eine Mitteilung des Staatsoberhaupts an die Landesvertretung, in welcher das erstere auf direkte Weise 1 der letztern spricht, im Gegensatz zu den Das Miichen Vorlagen und Eröffnungen, welche das Ministerium als solches, wennschon ebenfalls im Namen des Staatsoberhaupts, macht. Die Mitunterschrift und Verantwortlichkeit der Minister darf darum aber keineswegs solchen Botschaften fehlen, da im konstitutionellen Staate kein Regierungsakt ohne diese Gültigkeit hat. Besonders bekannt und wegen ihres Inhalts als histor. Dokumente wichtig sind die B., welche herkömmlicherweise der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika jedesmal dem Kongreß bei dessen Eröffnung vorlegt, und worin er sich über den Gesamtzustand der Union in allen Beziehungen, über die äußern Angelegenheiten, die Bundesas das Verkehrswesen, das Verhältnis der undesgewalt zu den Einzelstaaten u. s. w., ausspricht. In Frankreich hatte Napoleon III. dieses Beispiel nachgeahmt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 384Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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