FeedBülow
GeschichteBrockhaus 1882

Bülow (Ludw. Friedr. Viktor Hans, Graf von), preuß. Staatsmann, geb. 14. Juli 1774 zu Essenroda bei Braunschweig, dem Stammgute seines Vaters, welcher lüneburg. Landschaftsdirektor war, besuchte von 1788—90 die Ritterakademie zu Lüneburg und dann bis 1794 die Universität zu Göttingen. Durch seinen Verwandten, den nachmaligen preuß. Staatskanzler Fürsten von Hardenberg, wurde er zunächst beim Kammerkollegium zu Bayreuth als Referendar und 1796 als Assessor angestellt, und nach dessen Berufung nach Berlin 1801 als Wirkl. Kriegs⸗ und Domänenrat ebenfalls nach der Hauptstadt versetzt, wo er sich durch Fleiß und Geschäftsgewandtheit auszeichnete. Er kam 1804 als Kammerpräsident nach Magdeburg. Nach dem Abschlusse des Tilsiter Friedens im J. 1807 wurde er bei der Bildung des Staatsrats im neuerrichteten Königreich Westfalen als Mitglied desselben nach Kassel berufen und bald nachher zum westfäl. Minister der Finanzen, des Handels und Schatzes ernannt. Unter den s chwierigsten Verhältnissen leistete er hier Bedeutendes. Er organisierte die zu seinem Ressort gehörigen Verwaltungszweige und wußte durch umsichtige Thätigkeit den finanziellen Verhältnissen Ordnung und Festigkeit zu verleihen. In Anerkennung dieser Verdienste erhob ihn der König Jeröme in den Grafenstand, eine Auszeichnung, die später der König von Preußen, als B. in dessen Dienste zurückgetreten war, bestätigte. Jedoch infolge von Intriguen seiner Gegner 7. April 1811 seines Amts entlassen, lebte er von jetzt an auf seinem väterlichen Gute Essenroda, mit der Landwirtschaft und Ider komg von Pre Studien beschäftigt, bis ihn der König von Preußen gegen Ende 1813 auf Hardenbergs Vors 16. Dei d preuß. Staats- und Finanzminister ernannte. Bei den kriegerischen Anstrengungen Preußens bis zum zweiten Pariser Frieden bot B. unter Hardenbergs Direktion alle Krafte auf, unausgesetzt neue Hilfsquellen zu eröffnen. Da gemäß der neuen Bestimmung der Ministerialverhältnisse gegen Ende 1817 neben dem Finanzministerium das Schatzministerium und die Staatskontrolle errichtet wurden, sodaß jenem nur die Leitung der Steuer-, Domänen⸗ und Regalienverwaltung verblieb, mochte B. eine so beschränkte Stellung nicht behalten und nahm seine Entlassung. Er blieb jedoch Mitglied des Staatsrats und übernahm zugleich das fur ihn neuerrichtete Ministerium des Handels und der Gewerbe nebst dem Baudepartement. Als darauf 1825 das Ministerium des Handels mit dem Ministerium des Innern verbunden wurde, übertrug ihm der König das Oberpräsidium der Provinz Schlesien. Doch kaum hatte er diesen Posten angetreten, als er 11. Aug. 1825 im Bade zu Landeck starb. ö

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 3, S. 720Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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