Chorbischöfe (episcopi ruris, chorepiscopi) heißen in der alten Kirche des Orients die Bischöfe der Landgemeinden, die nach älterer Anschauung gleiche Rechte mit den Stadtbischöfen besaßen. Allmählich gerieten sie von den letztern in Abhängigkeit und wurden seit dem Konzil von Laodicea um 360 abgeschafft. An ihrer Stelle traten sog. Periodeuten (Reiseprediger) oder Visitatoren. Im fränk. Reiche finden sich seit dem 8. Jahrh. unter demselben Namen höher gestellte Geistliche als Ge-Valw der Bischöfe bei der Mission und in der erwaltung ihres Amts; dieselben haben aber mit den frühern Landbischöfen nichts gemein. hre steigende Macht erregte allmählich die Eifersucht der Bischöfe und im 10. Jahrh. wurde dieses Amt völlig abgeschafft.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 343Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei