FeedChordienst
ReligionBrockhaus 1882

Chordienst oder Choramt bezeichnet in der röm.⸗kath. Kirche einen Teil des kanonisch geregelten Gesang⸗ und Gebetdienstes der Geistlichen und Mönche. Die jüd. Gebetsstunden, welche dreimal täglich (9 und 12 Uhr vormittags, 3 Uhr nachmittags) gehalten wurden, kamen auch zu den Christen I und wurden anfangs von allen Gläubigen eobachtet. Seit dem 4. Jahrh. kam für die Mönche ein dreimaliges nächtliches Gebet(Rocturnen) hinzu. So entwickelten sich allmählich die seg. horae canonicae oder die zu festbestimmten Stunden des Tages und der Nacht abzuhaltenden gemeinsamen Gebete und Gesänge, zu denen außer den Mönchen und Nonnen auch die Kanoniker verpflichtet wurden. Die zu sprechenden Gebete wurden kirchlich festgestellt. Den übrigen, in höhern kelben stehenden Geistlichen wurde verstattet, dieselben rivatim zu sprechen (recitatio), ja sogar wenigtens teilweise im voraus (anticipando) abzuthun. (S. Brevier.)

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 343Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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