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ReligionBrockhaus 1882

Chrodegang, Bischof von Metz 742—766, trug zur Wiederherstellung von Zucht und Sitte bei dem verwilderten fränk. Klerus wesentlich dadurch bei, daß er, wie acht schon Augustinus seiuee Kirche um 760 zunächst für die Geistlichen seiner Kirche eine bestimmte Lebensregel oder Kanon (daher die, welche ihr folgten, Kanonici genannt wurden) aufstellte. Diese Regel verpflichtete zum Zusammenwohnen in Einem Hause (domus, Dom; monasterium, Münster), zum gemeinschaftlichen Speisen und Schlafen, zum vereinten Beten und Singen in gewissen, selbst nächtlichen Stunden (horae canonicae) und zu bestimmten Versammlungen, die von dem darin vorgelesenen Kapitel der Heiligen Schrift Capitula genannt wurden. Auch drang die Regel auf ein wenigstens zweimaliges Predigen in jedem Monat. Übrigens forderte sie keineswegs eigentliche Gelübde und duldete deshalb auch eigenen Besitz. Nach C.s Tode (6. März 766) wurde diese Regel zuerst von Karl d. Gr. 789, dann von Ludwig dem Frommen auf der Synode zu Aachen 816 bestätigt und allmählich fast in allen Städten des Fränkischen Reichs eingeführt. Außerdem wirkte C. in derselben Richtung wie Bonifacius, nämlich zur Wiederherstellung der Verbindung des Fränkischen Reichs mit Rom. Als Stephan II. von den Longobarden hart bedrängt wurde, geleitete C. ihn nach Gallien, war auch bei der Krönung Pipins zugegen und erhielt vom Papst die Würde und Befugnis eines Erzbischofs.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 371Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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