Clementinen heißt der Teil des «Corpus juris canonicih, welcher die vom Papst Clemens V. veranstaltete Sammlung der Schlüsse des Konzils von Vienne (1311) nebst einer Anzahl seiner eigenen Dekretalen enthält. Die C. sind nach der Ordnung der offiziellen Sammlungen der frühern Päpste in fünf Bücher eingeteilt. Publiziert wurden sie im Konsistorium der Kardinäle durch Clemens V. 1314, und auch an die franz. Universitäten versendet. Noch einmal publizierte sie 1317 Johann XXII. durch Zusendung an Universitäten, ohne indessen den Text Clemens' V. zu verändern. Die neueste Ausgabe besorgte Friedberg im zweiten Bande seines Corpus juris canonici o (Lpz. 1881). — C. oder Clementinische Rekognitionen und Homilien, s. unter Clemens Romanus.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 452Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei