FeedDahlmann (Friedr. Christoph)
Literatur & SpracheBrockhaus 1882

Dahlmann (Friedr. Christoph), ausgezeichneter deutscher Historiker, geb. 13. Mai 1785 zu Wismar, besuchte seit 1797 die Stadtschule seiner Vaterstadt und bezog, durch verwandtschaftliche Verhältnisse dazu bestimmt, 1802 die Universität zu Kopenhagen, um sich philol. Studien zu widmen. Doch wandte er sich zur Fortsetzung derselben bereits 1803 nach Halle, wo besonders F. A. Wolf Einfluß auf ihn gewann. Das J. 1809 führte ihn nach Dresden, wo er mit Heinr. von Kleist in ein freundschaftliches Verhältnis trat; mit Kleist durchwanderte er unter mannigfachen Abenteuern die österreichischen Schlachtfelder. Nachdem er sich im Jan. 1810 zu Wittenberg die philos. Doktorwürde erworben, habilitierte er sich zu Kopenhagen mit einer Schrift über die ältere attische Komödie und hielt Vorlesungen über Aristophanes. Daneben begann D. eingehendere histor. Studien, denen er sich seit seiner Berufung 1812 als außerord. Professor der Geschichte nach Kiel vorzugsweise zuwandte. Seit 1815 Sekretär der stehenden Deputation der schlesw.⸗holstein. Prälaten und Ritterschaft, sah er sich bald in den zwischen den Resten der alten Stände und der dän. Regierung ausbrechenden Verfassungsstreit verflochten, dessen Durchführung in polit. Streitschriften, wobei er immer auf dem Boden der Geschichte und des konkreten Rechts fußte, ihn zum gründlichen Studium des positiven Staatsrechts veranlaßte. Besonders waren es die Geschichte und die Zustände des Mittelalters, welche er sich zum Gegenstande seiner Forschungen wählte. Als Früchte derselben erschienen unter anderm die Forschungen auf dem Gebiete der deutschen Geschichter (2 Bde., Altona 1822 —23) und des Neocorus „Chronik von Dithmarsen v (2 Bde., Kiel w1827). D. nahm 1829 den Ruf als Professor der Staatswissenschaften in Göttingen an, wo er zunächst in Vorlesungen die Staatswissenschaften in allen ihren Teilen pflegte, ohne jedoch der Geschichte untreu zu werden, der er durch seine meisterhafte «Quellenkunde der deutschen Geschichte »(Gött. 1830; 4. Aufl., herausg. von Waitz, Gött. 1875) einen wesentlichen Dienst erwies. Außerdem wirkte er seit 1831 mit Kraft und Eifer gegen Reaktion wie gegen Revolution, und war wesentlich für das Zustandekommen des Grundgesetzes von 1833 thätig. Die Achtung seiner Mitbürger und das Zutrauen der damaligen Regierung belohnten ihn und machten ihn zu einer einflußreichen Person des göttinger Universitäts⸗ und hannov. Staatslebens. Seine praktischen Bestrebungen rechtfertigte D. theoretisch durch die «Politik auf den Grund und das Maß der gegebenen Zustände zurückgeführto (Bd. 1, Gött. 1835; 3. Aufl. 1847), worin er für eine edle, würdige Freiheit stritt. Als der neue König Ernst August durch Patent vom 1. Nov. 1837 einseitig die Verfassung von 1833 aufhob, protestierte D., seinem Charakter und seinen Antecedentien gemäß, an der Spitze von sechs Kollegen gegen die ihnen angesonnene Verletzung ihres auf diese Verfassung geschworenen Eides und mußte deshalb mit ihnen, durch Kabinettsordre vom 14. Dez. 1837 des Amtes entlassen, Göttingen und Hannover ohne Urteil und Recht verlassen. (S. unter Hannover.) D. ward gastlich in Leipzig aufgenommen, wendete sich aber bald nach Jena, wo er in seiner (Geschichte Sänemarkso (3 Bde., Hamb. 1840—43) ein histor. Meisterwerk ausarbeitete, und erhielt 1842 einen Ruf als ord. Professor der Geschichte und Staatswissenschaften nach Bonn. Hier hielt er mit großem Erfolge Vorlesungen über Politik sowie über Geschichte, namentlich auch über die Geschichte der Englischen und der Französischen Revolution. Aus diesen Vorlesungen gingen hervor die 4Geschichte der Englischen Revolutiono (Lpz. 1844; 6. Aufl. 1853) und die 4Geschichte der Französischen Revolutiono (Lpz. 1845; 3. Aufl. 1853), be für weitere Leserkreise bestimmte Werke, welche große Anerkennung fanden. An dem Zustandekommen der Germanistenversammlungen, welche 1846 in H. wesen a. M., 1847 in Lübeck stattfanden, hatte wesentlichen Anteil. Die Revolution von 1848 rief ihn ins öffentliche Leben zurück. Zum Vertrauensmann Preußens beim Bundestage ernannt, half er den Verfassungsentwurf eder Siebzehner ausarbeiten, den man vorzugsweise als sein Werk betrachten darf. In die Deutsche Nationalversammlung gewählt, ward er einer der Führer der Partei, welche den Deutschen Bundesstaat mit preuß. Erbkaisertum gründen wollte. Im Verfassungsaus-Reich übte er auf die Ausarbeitung der deutschen eichsverfassung in diesem Sinne den entschiedensten Einfluß. Der Malmöer Waffenstillstand setzte ihn in Zwiespalt mit seinen polit. Freunden, indem er mit allem Nachdruckauf dessen Verwerfung drang,‚ diese auch bei der ersten Verhandlung (5. Sept. 1848) durchsetzte. Mit dem hierauf erfolgten Rücktritt des Reichsministeriums überkam D. die Aufgabe, ein neues Ministerium zu bilden, was ihm jedoch unter den stattfindenden Verhältnissen nicht gelingen konnte. Als nach der Ablehnung der ein argrer Tail vom 28. März seitens Preußens ein großer Teil der nähern polit. Freunde D.s einen freiwilligen Austritt aus dem Parlament für das einzige Mittel hielten, den von ihnen angenommenen Standpunkt zu wahren, widersprach D. entschieden und fügte sich nur widerstrebend der Mehrheit. An der Versammlung seiner Partei in Gotha (Juni 1849) nahm er Anteil, fühlte sich aber von dem festgestellten Programm wenig befriedigt. Seine spätere polit. Wirksamkeit beschränkte sich auf die Erste preuß. Kammer, wo er den Reaktionsbestrebungen der Majorität entgegentrat, sowie auf die Teilnahme an dem Erfurter Parlament, in dem er Mitglied des Staatenhauses war. Nach dem Scheitern der bundesstaatlichen Sache zog sich D. aus dem polit. Leben zurück und widmete sich wieder seiner Professur bis zu seinem Tode, der 5. Dez. 1860 zu Bonn erfolgte. Vgl. Springer, «Friedrich Christoph D. (2 Bde., Lpz. 1870 —72).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 774Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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