FeedDecisivreskript
Recht & StaatBrockhaus 1882

Decisivreskript ist ein zur Entscheidung einer Rechtskontroverse erteiltes landesherrliches Reskript, das zunächst durch einen einzelnen Fall hervorgerufen, dann allgemeine Gültigkeit erhält. Deeisivstimme (votum decisivum) bedeutet im Gegensatze der bloß beratenden Stimme (votum consultativum) eine solche, welche bei dem Beschlusse nach Stimmenmehrheit mitgezählt wird. Dann versteht man aber auch darunter das Recht. bei Stimmengleichheit die Entscheidung zu geben, welches zuweilen dem Referenten, meist aber dem Vorsitzenden der Versammlung beigelegt ist, wenn nicht, wie dies auch vorkommt, die mildere Meinung in einem solchen Falle vorgezogen wird. Nach einigen Verfassungen hat der Präsident der parlamentarischen Versammlungen lediglich eine D.; derselbe stimmt vorerst gar nicht mit und gibt nur bei eintretender Stimmengleichheit durch seine Stimme den Ausschlag. Nach andern Verfassungen wird seine Stimme stets mitgezählt, gilt aber in dem Falle, daß Stimmengleichheit eintritt, doppelt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 4, S. 934Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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