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Recht & StaatBrockhaus 1882

Dicasterinm oder Spruchkollegium hieß früher eine Genossenschaft von Rechtsgelehrten, welche nicht die Gerichtsbarkeit über einen bestimmten Bezirk ausübte, sondern nur auf Ersuchen von Gerichten oder Privatpersonen Re tssprüche abgab. Dergleichen waren vormals die Schöppenstühle und Juristenfakultäten in Deutschland. Nach der jetzt im Deutschen Reiche geltenden Gerichtsdieen sind zur Rechtsprechung ausschließlich die zur Ausübung der erichtsbarkeit eingesetzten Staatsgerichte befugt und verpflichtet. (S. ·Üktenversendung.) Dio our hio ? (lat.), Sage, wozu bist du hier? d. h. Denke an den Zweck deines Hierseins. Bicentarius (mittellat.), Schwätzer; Dicentien, unnütze Worte, Geschwätz.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 311Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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