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Recht & StaatBrockhaus 1882

Ding (niederdeutsch und skandinav. Thing) hieß ehedem und heißt in einigen Gegenden Deutschlands und in Skandinavien zum Teil noch gegenwärtig eine Volksversammlung, eine Gerichtsversammlung, dann das Gericht selbst oder der Gerichtstag, der Gerichtsort. Noch heute ist Island in Thing, d. h. Gerichtsbezirke, eingeteilt. Das Wort kommt in den verschiedensten Zusammensetzungen vor, B. Landding, Goding, Burgding, Voigtding, Volksthing (Folketing heißt die zweite Kammer des dän. Reichstags), Storthing (die norweg. Reichsversammlung) u. s. w. Tageding, woraus Teiding entstanden, nannte man die auf einen bestimmten Tag angesetzte gerichtliche Verhandlung (daher das Wort «verteidigeno). Echtes D. nannte man eine Hauptversammlung, zu welcher alle Dingpflichtigen, d. h. alle Freien, Nachding eine solche Versammlung, zu der sich nur die Beteiligten einfinden mußten. Ferner unterschied man das ungebotene D., welches fast allenthalben dreimal des Jahres zu gewissen Zeiten getagt, d. h. gehalten wurde, von dem o een oder gebotenen D. Dieses letztere wird zuweilen auch Botding genannt, welcher Ausdruck bedeutet, daß die Teilnehmer an der Versammlung zu derselben besonders geladen wurden; erschienen sie nicht, so mußten sie eine Strafe zahlen. Der Ort, wo in der Regel die Versammlung oder das Gericht gehalten wurde, ebenfalls D. oder Dingstelle genannt, war von heidnischen Zeiten her ein Opferplatz unter freiem Himmel, gewöhnlich auf einem Hügel, und zwar häufig unter einem heilig gehaltenen Baume, dessen Stelle später, als die Bedeutung längst verloren, aber der Brauch geblieben, in Städten die hier und da noch erhaltene Rolandssäule vertrat. Hier stand der sog. Dingstuhl, eine Bezeichnung, welche später für das Gericht selbst gebraucht wird. Das Wort D. gehört zu einem noch im Althochdeutschen erhaltenen Verbum dingön - reden, verhandeln über eine Sache, und bedeutet daher ursprünglich: Besprechung einer Sache.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 361Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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