Disposition (lat.), ein Wort von vielfacher Anwendung, bedeutet zunächst soviel wie Anordnung, Einrichtung, Verfügung; daher eine D. treffen oder etwas zur D. (Verfügung, freiem Gebrauch) stellen. Ferner eneigt D. die körperliche oder geistige Anlage, Geneigtheit eines Menschen für etwas, z. B. für eine Krankheit oder eine bestimmte Thätigkeit. Endlich heißt D. auch soviel wie Entwurf für ein Unternehmen, für eine Rede, Predigt u. dgl. So bezeichnet man namentlich in der Militärsprache mit D. den Entwurf zu einem kriegerischen Unternehmen, mag es eine Aufstellung, einen Marsch oder ein Gefecht betreffen. Eine slche D. muß enthalten: den Zweck der Unternehmung, die Stärke der dazu bestimmten Truppen, ihre Einteilung, die Aufgabe der einelnen Teile, das allgemeine Verhalten bei wahrscheinlich eintretenden Fällen, die Rückzugslinie oder in welcher Weise der Sieg zu benutzen ist, die Angabe, wo der Kommandierende zu finden: alles dies klar, bestimmt und kur ausgesprochen. In der kaufmännischen Sprache wird D. häufig im Sinne von Verfügung gebraucht; daher disponieren, verfügen; disponibel, verfügbar, z. B. disponible Gelder. Dispositionsgut ist eine solche Ware, welche der Besteller nicht annimmt, sondern wegen geringer Beschaffenheit, verspäteter Lieferung oder aus andern Gründen zur Verfügung (Disposition) des Verkäufers (Absenders) läßt. Disponent oder Ges äftsführer, Faktor, Prokuraträger, Prokurist heißt der zur Geschäftsführung eines Handelshauses oder einer Gewerbegesellschaft schriftlich Bevollmächtigte. (S. Im jurist. Sinne ist Dispositionsfähigkeit die Fähigkeit, sich durch Verträge und Wechsel zu verpflichten. Es Am dieser Fähigkeit Minderjährige, Geisteskranke und erklärte Verschwender, wie überhaupt alle unter Vormundschaft stehenden Personen. n der Medizin nennt man D. oder Krankheitsanlage diejenige Eigentümlichkeit des menschlichen Organismus, vermöge deren er zu gewissen Erkrankungen vorzugsweise geneigt ist. Die D. bildet also gewissermaßen die entferntere Ursache der Krankheit, welche letztere jedoch erst ausbricht, wenn noch eine veranlassende oder Gelegenheitsursache hinzukommt. Man unterscheidet eine allgemeine und eine besondere Krankheitsdisposition. Von ersterer spricht man, wenn eine Neigung des Körpers zur Erkrankung überhaupt vorhanden ist, und wenn jede beliebige Schädlichkeit leichter als bei andern Menschen eine Krankheit veranlaßt. Besondere D. findet statt, wenn sich (und zwar auch bei sonst kräftigen und widerstandsfähigen Naturen) nur zu einer oder einigen wenigen Krankheiten oder örtlichen Affektionen (3. B. der Haut, des Magens, der Luftwege) besondere Anlage zeigt. Im zarten Kindesalter und im hohen Greisenaiter herrscht eine allgemeine D. zu vielerlei Krankheiten; im mittlern Lebensalter überwiegen die besondern D. Nicht selten geht die Krankheitsanlage ohne scharfe Grenzen in die wirkliche Krankheit über; man pflegt solche Zustände als Kränklichkeit oder Schwächlichkeit zu bezeichnen. Das Wesen der D. ist in den meisten Fällen nicht genau anzugeben. Die D. ist entweder angeboren und dann oft erblich (3. B. die D. zur Lungenschwindsucht, zu Epilepsie und Geistesträktheiten), oder erworben infolge s — Gewohnheiten und ungünstiger Lebensverhältnisse. übrigens kann sie durch geeignete diätetische Maßregeln, durch Erziehung und Gewöhnung wieder Im Staats dienst bezeichnet man mit Stellung zur D. die Versetzung in zeitweiligen Ruhestand, im Gegensatz zum aktiven Dienst einerseits, wie be gänzlichen Pensionierung andererseits; dieselbe hat eine Gehaltsverminderung zur Folge. Die gebräuchliche Abkürzung für dieses Verhältnis ist 3 D. im Gegensatz zu a. D. (außer Dienst).