Dom (ecclesia cathedralis, ecelesia major) heißen die Kathedralkirchen, d. h. diejenigen, in welchen die Kathedra (der Stuhl) der Bischöfe und Erzbischöfe steht; sie sind die Hauptkirchen des ganzen Sprengels und zeichnen sich durch Großartigkeit der baulichen Anlage aus. Mit ihnen ist stets ein Kapitel von Domherren (canonici regulares) verbunden, an dessen Spitze ein Propst und ein Dechant stehen. Doch werden auch die Kirchen der sog. Unter- oder Kollegiatstifter, d. h. Kirchen, mit denen ein Kollegium von Kanonikern verbunden ist oder war, häufig D. genannt, z. B. zu Goslar, Zeitz, Erfurt, Halle u. s. w. Das Wort lautet mittelhochdeutsch tuom, später Thum, Tum, Thumb. In Süddeutschland hat man statt dessen häufig die Bezeichnung Münster (Straßburg, Konstanz u. s. w.), ursprünglich (monasterium) nur für Kloster- oder Stiftskirchen, namentlich bei den Reichsnonnenstiftern (Essen, Herford u. s. w.), doch auch für größere Pfarrkirchen (Ulm, Freiburg i. Br.). Der Gebrauch des Wortes D. im Sinne von Kuppel oder Kuppelkirche ist in Deutschland ganz modern (erst seit etwa dem letzten Viertel des 18. Jahrh.) und lehnt sich an das franz. dome (mittellat. doma, ital. duomo, span. dombo) an. Der Ursprung sowohl des deutschen Wortes D. als des franz. dome ist nicht ganz klar. Gewöhnlich führt man beide auf das lat. domus zurück, welches schon früh im Mittelalter im Sinne von Gotteshaus vorkommt. Da das charakteristische Merkmal größerer Gotteshäuser (lat. domus) des ältern christl. und roman. Baustils die Kuppel war, so blieb auch für die Zukunft dem franz. dome die Bedeutung von Kuppel, Kuppelkirche.