Domizilwechsel oder domizilierter Wechsel ist ein solcher Wechsel, bei dem der Zahlungsort ein anderer ist als der Wohnort desjenigen, welcher der Regel nach die Zahlung des Wechsels leisten soll. Dieser Zahlungsort heißt Kdas Domizil o des Wechsels und ist also bei der domizilierten Tratte verschieden von dem Adreßorte, bei dem domizilierten Eigenwechsel verschieden von dem Ausstellungsorte. Möglicherweise wird der Angabe des
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 454Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei