Dualismus (neulat.) nennt man die philos. Ansicht, welche das Wesen der Dinge auf die Annahme zweier ungleichartiger, ursprünglicher und nicht voneinander abzuleitender Prinzipien zurückführt, z. B. auf die Annahme zweier Grundwesen, eines bösen und guten, wie in der Lehre des Zoroaster, auf die Voraussetzung zweier verschiedener Thätigkeitsprinzipien im Menschen oder eines geistigen und eines körperlichen Prinzips, wie in der Lehre des Descartes, oder auf die Annahme eines metaphysischen Gegensatzes von Ding an sich und Erscheinung, wie in dem neuern Kantianismus. Dem D. steht auf allen Gebieten der Monismus gegenüber als das Bestreben, die Mannigfaltigkeit und auch die tiefsten Gegensätze der Dinge aus einem gemeinsamen, höchsten und einheitlichen Prinzip abzuleiten. In der Physikkannte man in früherer Zeit eine dualistische Theorie, nach welcher man die positive und negative Elektricität, den positiven und neativen Magnetismus als zwei verschiedene Fluida etrachtete. Ebenso gab es sonst in der Chemie eine duglistische Theorie, welche annahm, daß jeder zusammengesetzte Körper, wie groß auch die Anzahl seiner Bestandteile sein möge, in zwei Teile zerlegt werden könne, von denen der eine positiv, der andere negativ elektrisch sei. „In der Politik bezeichnet man mit D. ein Verhaateed welches besteht, wenn in einem Bundestaate oder Staatenbunde zwei größere, gleich mächtige Staaten an der Spitze stehen und wenn auch nicht formell die Exekutive in den Händen haben, so doch faktisch von maßgebendem Einfluß auf die Leitung der Bundesangelegenheiten sind, wie dies im frühern Deutschen Bunde bei Gsterreich und Preußen der Fall war. Auch die Teilung des Machteinflusses unter zwei gleich mächtige Einzelteile (Reichshälften oder dgl.) im Gesamtreiche, wie dies in neuester Zeit in der Ssterreichisch-Ungarischen Monarchie der Fall ist, wird als D. bezeichnet.