Eichhorn (Joh. Albr. Friedr.), preuß. Staatsmann, geb. 2. März 1779 zu Wertheim, wo sein Vater Hofkammerrat bei den Reichsgrafen von Löwenstein-Wertheim war, studierte 1796—99 in Göttingen die Rechte und kam 1806 als Assessor an das Kammergericht in Berlin. Er wurde 1810 Kammergerichtsrat und erhielt die Stelle als Syndikus bei der neuerrichteten Universität zu Berlin. Nach dem Aufrufe des Königs zur Volksbewaffnung 1813 widmete E. im Ausschusse für Landwehr und Landsturm zu Berlin dieser Sache seine ganze Thätigkeit und folgte im Herbst desselben Jahres als Freiwilliger der schles. Armee bis ur Einnahme von Ladelt Hier eröffnete sich ihm ein neuer Wirkungskreis in der dem Minister von Stein anvertrauten Centralverwaltung der von den verbündeten Mächten eroberten Gebiete. Die Wirksamkeit dieser Verwaltung ist von ihm selbst in einer ohne seinen Namen erschienenen Druckschrift: Die Centralverwaltung der Verbündeten unter dem Freiherrn von Steino (Deutschland 181½), beschrieben worden. Aus seiner Amtsteätigkeit als Kammergerichtsrat, in die er gegen Ende 1814 zurückgekehrt war, berief ihn nach Wiederausbruch des Kriegs 1815 der Staatskanzler Fürst von Hardenberg, um den Staatsminister von Altenstein in der Verwaltung der besetzten franz. Provinzen zu unterstützen. Ganz besondere Verdienste erwarb er sich bei dieser Gelegenheit auch in Beziehung auf die Wiedergewinnung der von den Franzosen weggeführten Kunst⸗ und wissenschaftlichen Schätze. In Anerkennung seiner Verdienste kam er dann in das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten als Geh. Legationsrat, bald darauf auch als vortragender Rat in das Kabinett des Staatskanzlers von Hardenberg, und bei Errichtung des Staatsrats 1817 wurde er unter die Zahl der Mitglieder aufgenommen. In dieser neuen Doppelstellung nahm E. an den Verfassungsangelegenheiten, sowie an den durch die Bestimmungen des Wiener Kongresses für Preußen entstandenen staatsrechtlichen 4 durc einen sehr wichtigen Anteil und erwarb sich durch seine Wirksamkeit für die Entwickelung des Zollvereins die entschiedensten Verdienste. Er wurde 1831 zum Wirkl. Geh. Legationsrat und Direktor im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und im Okt. 1840 zum Kultusminister ernannt. Als solcher richtete er seine Bestrebungen gegen die freiern Tendenzen in Kirche und Wissenschaft, sowie auf Konservierung und durchgreifende Geltendmachung der kirchlichen Lehr- und Glaubensnormen, und trug dadurch viel dazu bei, die Spannung und Gereiztheit jener Zeit auf geistigem Gebiete zu steigern. Bei Ausbruch der polit. Stürme von 1848 trat E. 19. März mit dem ganzen Ministerium zurück, hielt sich seitdem, mit Ausnahme der kurzen Sitzung des Parlaments zu Erfurt, in dessen Staatenhaus er saß, von allem öffentlichen Leben fern und starb 16. Jan. 1856 zu Berlin.