FeedEideshelfer
Recht & StaatBrockhaus 1882

Eideshelfer (conjuratores, consacramentales) nennt man im ältern deutschen Recht diejenigen Personen, die einen vor Gericht Schwörenden durch ihre Eidesleistung unterstützen. Den Haupteid leistet einer der streitenden Teile dahin, daß seine Behauptung wahr sei, die E. schwören, daß sie von der Wahrhaftigkeit des Hauptschwörers überzeugt seien. Die E. kamen sowohl im Verfahren über civilrechtliche Ansprüche als im Strafverfahren vor; ihre Zahl war verschieden, am häufigsten sieben. Das Verfahren mit E. verfiel seit 13. Jahrh. und machte dem sich mehr entwickelnden Beweise durch Zeugen Platz. Mit der Aufnahme des röm.⸗ kanonischen Prozesses seit dem 15. Jahrh. verschwanden die E. ganz.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 812Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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