FeedEllstätter (Mor.)
GeschichteBrockhaus 1882

Ellstätter (Mor.), Präsident des bad. Ministeriums der Finanzen, geb. 11. März 1827 zu Karlsruhe, von jüd. Abkunft, studierte die Rechtsissenschaft, wurde 1849 Rechtspraktikant und erhielt 1856 eine Stellung in der von David Hansemann in Berlin geleiteten Discontogesellschaft, wo er mit Karl Mathy befreundet wurde, der damals in demselben Institut als Beamter thätig war. Im J. 1859 nach Baden zurückgekehrt, wurde E. Anwalt in Durlach, 1863 in Karlsruhe. Die in ebendiesem Jahre ins Leben tretende neue Justizorganisation bahnte auch den Israeliten den Weg in den Staatsdienst. E. wurde 1864 beim Kreis- und Hofgericht zu Mannheim als Assessor, 1865 als Kreisgerichtsrat angestellt. Im J. 1866 als Ministerialrat ins Finanzministerium berufen, reiste C. in Mathys Auftrag nach Berlin, um dort eine Anleihe von 5 Mill. Thlrn. einzuleiten, womit die riegskontribution sofort bezahlt und die durch den Krieg in der Staatskasse entstandenen Lücken wieder etwas ausgefüllt wurden. Nach dem Tode Mathys (4. Febr. 1868) wurde E. zum Präsidenten des Finanzministeriums ernannt. Der Baden zugewiesene Anteil an der franz. Kriegskontribution wurde zur Schuldentilgung verwendet und dadurch der ordentliche Etat beträchtlich erleichtert. Die Einführung einer Einkommensteuer scheiterte an dem Votum der Ersten Kammer. E. nahm daher die Umbildung der Ertragssteuer in Angriff, in dem Sinne, daß die steuerbaren Erträge mehr dem effektiven, anstatt einem präsumierten Ertrag entsprechen sollten. So wurde die Klassensteuer ganz aufgehoben und mit der Gewerbesteuer zu einer gemeinsamen Steuergattung, der Erwerbsteuer, vereinigt. In gleicher Weise wurde die Kapitalsteuer zu einer Kapitalrentensteuer gestaltet. Gesetze über Erhöhung der Pensionen und Witwengehalte und über die rechtliche Stellung der Subalternbeamten verbesserten die Lage des Beamtentums; Gesetze über die Errichtung einer Oberrechnungskammer wie über Verwaltung der Staatseinnahmen und Ausgaben gaben der Verwaltung des Staatsvermöens eine gesicherte Grundlage und verstärkten die estehenden Kontrolleinrichtungen. Neben diesen gesetzgeberischen Arbeiten wurde der Vereinfachung des Kassen⸗ und Rechnungswesens, der Ordnung, Sicherheit und Prosperität des Staatshaushalts abgesehen von der Eisenbahnschuld, eine eigentliche Staatsschuld in Baden überhaupt nicht mehr besteht. Sowohl 1878, bei dem Rücktritt Jollys und der Ernennung Turbans zum Staatsminister, als 13881 bei der neuen Organisation der obersten Staatsbehörden behielt E. das Präsidium des Finanzministeriums und letzterm wurde 1881 noch die oberste Leitung des Eisenbahnwesens zugewiesen. Seit 1871 Bevollmächtigter zum Bundesrat des Deutschen Reichs, erstattete E. bei den Gesetzentwürfen über die Ausprägung von Reichsgoldmünzen und über die deutsche Münzverfassung als Referent die Ausschußberichte.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 68Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Geschichte 6