Encyolica, eigentlich epistola encyclica, auch literae encyclicae oder literae circulares, bedeutet überhaupt ein Rundschreiben. Dergleichen Rundschreiben pflegten schon in der alten Kirche die Bischöfe an alle Gläubigen ihres Sprengels zu erlassen, um kirchliche Anordnungen von allgemeiner Bedeutung, Ankündigung kirchlicher Feste u. s. w. bekannt zu machen. Häufig traten die Bischöfe auch ihr Amt mit einer solchen E. an. * späterer Zeit nannte man jedoch die von Bischöfen ausgegangenen Rundschreiben Hirtenbriefe (epistolae pastorales) und sparte den Namen E. für päpstl. Rundschreiben cur Der Inhalt derselben kann ein sehr mannigfaltiger sein; ihrer Form nach gehören sie zu den päpstl. Bullen und unterscheiden sich von andern nur durch ihre allgemeine Bestimmung für alle «Gläubigen» (bulla encyclica). Unter den neuern Kundgebungen dieser Art ist namentlich zu nennen die vom 8. Dez. 1864 datierte und zur Ankündigung eines Jubiläums für 1865 erlassene päpstliche E. (die Bulle Quanta cura). Derselben war ein sog. «Syllabus » (s. d.) beigegeben, eine kurze Zusammenstellung und Verdammung aller möglichen Irrtümere der Gegenwart. Aus neuester Zeit ist besonders die E. vom 5. Febr. 1875 an die Erzbischöfe und Bischöfe von Preußen hervorzuheben, in welcher Pius IX. die neuern kirchenpolit. Gesetze für null und nichtig erklärte und offen zum Ungehorsam wider sie aufforderte.