Liturgie (grch. Nerrovoyla), bei den Athenern Bezeichnung gewisser von den Bürgern auf ihre Kosten übernommenen öffentlichen Dienstleistungen, im Neuen Testament im Sinne von priesterlicher Verrichtung gebraucht, heißt in der christl. Kirche das bei dem öffentlichen Gottesdienst zu befolgende Ritual oder auch das dieses Ritual enthaltende Buch (s. Agende). Die Wissenschaft, welche sich mit der Verwaltung des öffentlichen Gottesdienstes beschäftigt, heißt Liturgik. In der ältesten Kirche stand den Bischöfen die Befugnis zu, die L. in ihren Diöcesen zu bestimmen, und Filialkirchen nahmen gewöhnlich die L. der Mutterkirchen an. Allmählich aber war man darauf bedacht, eine Gleichheit in der Form der L. zu erzielen. Zu den schon früher feststehenden Formularen bei Taufe, Abendmahl u. s. w. kamen im 4. Jahrh. bestimmte Gebetsformulare hinzu, und seit der Mitte des 4. Jahrh. bildeten sich vollständige L. aus, deren Ursprung man in den von Aposteln oder Apostelschülern gegründeten Kirchen von den Stiftern herleitete, welche aber im Laufe der Zeit den veränderten dogmatischen Bedürfnissen angepaßt wurden. Die Römer leiteten ihre L. von Petrus, die Mailänder von Barnabas und Ambrosius, die Alexandriner von Markus, die Syrer von Jakobus ab. Mit der Teilung des röm. Reichs bildeten sich Nationalliturgien, die in den einzelnen Reichen oder von bestimmten Nationen gebraucht wurden. Im 5. Jahrh. war die L. von Basilius d. Gr. die im Orient am weitesten verbreitete. Neben ihr fand die verkürzte L. des Chrysostomus Eingang, die noch in der griech. Kirche gebräuchlich ist. Die röm. Päpste waren unablässig bemüht, eine Gleichheit im Kultus der ihnen unterworfenen Kirchen herbeizuführen, und zu diesem Zweck erschienen im Laufe der Zeit eine bedeutende Menge von liturgischen Büchern (Sakramentarium, Of fizium, liber officialis). Hierher gehört namentlich die älteste Sammlung liturgischer Vorschriften in der röm. Kirche, aufgestellt von Leo l. in dessen „Sakramentarium »; ferner das Sakramentarium von Gelasius II. und der Meßkanon von Gregor I. Auch für einzelne kirchliche Handlungen verfaßte man liturgische Bücher, die man je nach ihrer Bestimmung mit den Namen Antiphonarium, Lektionarium, Baptisterium, Evangeliarium, Orationale, Psalterium, Sequentiale u. s. w. bezeichnete. In Klöstern wurde der Ausdruck Offizien für die durch die Klosterregeln bestimmten Gebete und kirchlichen Ubungen gewöhnlich. Die allemeine Einführung der römischen L. konnten die Papfte, die darin ein Band der Einheit für die ganze Kirche fanden, nur allmählich erlangen, und hinn noch jetzt herrscht keine vollständige Üübereintimmung in der L. der kath. Kirche. Die in der kath. Kirche noch gebräuchlichen liturgischen Bücher sind: das Missale, Brevier, Martyrologium, Ritual, das bischöfl. und päpstl. Ceremonial. In der prot. Kirche ward Luther auch Reformator der L., indem er den Gottesdienst vereinfachte. Dazu halfen auch die neuen Kirchenordnungen, welche in verschiedenen Ländern und Städten, z. B. in Braunschweig von Bugenhagen, in Hessen durch den Landgrafen Philipp, in Sachsen durch Herzog Heinrich etc. erschienen. Eine Gleichheit in der L. ward aber auch hier nicht erzielt, wie die alten und neuen Agenden (s.d.) in der luth. und reform. Kirche beweisen. Vgl. Daniel, «Codex liturgicuso (4 Bde., Lpz. 1847—55); Henke, Machgelassene Vorlesungen über Liturgik und Homiletiko (Halle 1876).