FeedEpiskopalsystem
ReligionBrockhaus 1882

Episkopalsystem (von episcopus, d. i. Bischof) heißt in dem röm.⸗kath. Kirchenrecht diejenige Theorie von der Verfassung der Kirche, nach welcher der Papst zwar oberster Bischof, doch nur der erste unter Gleichberechtigten (Primus inter pares) ist, unter der Autorität der versammelten Bischöfe, als Repräsentanten der ganzen Kirche, steht und nur mit deren Einwilligung die gesetzgebende Gewalt in kirchlichen Angelegenheiten ausüben darf. Dieses System steht in der röm. Kirche dem Papalsystem (s. Papst) geradezu gegenüber, wurde von den Konzilien zu Kostnitz und Basel vertreten, führt die Bezeichnung systema hierarchicum episcopale, fand im 18. Jahrh. an Joh. Nikol. von Hontheim, Weihbischof von Trier, einen geschickten Verfechter und wurde bis auf die neueste Zeit, wenn auch mit Die Reunttate⸗ von den Gallikanern verteidigt. Die Resultate, welche Hontheim (s. d.) unter dem Namen Justinus Febronius in seinem Werke De statu ecclesiae et legitima potestate Romani Pontiticis liber singularis ad reuniendos dissidentes in religione christianos composituso vorlegte, brachten große Bewegung in der röm. Kirche hervor, und seine Gegner ruhten nicht eher, als bis er seine Aussprüche widerrufen hatte. Durch das Vatikanische Konzil, welches den Papst zum Universalbischof machte, ist das E. dogmatisch verworfen worden, nachdem es schon vorher jede Anhängerschaft eingebüßt hatte. n der evang. Kirche ist durch die äußern Ver1 bewirkt worden, daß dem Landesherrn die ischöfl. Befugnis über seine Landeskirche zugefallen ist. Auch hier ist ein E. theoretisch vertreten worden und hat eine Zeit lang das kirchliche Leben beherrscht. Anknüpfend an die schon bei Hech vorkommende Dreiteilung in einen status politicus (Obrigkeit), ecclesiasticus (Geistlichkeit), deconomicus (Gemeinde) schrieben die Anhänger dieses Systems dem ersten Stand die äußere Kirchengewalt zu, verlangten aber, daß er sich von dem zweiten leiten lassen sollte. Wesentlich durch Carpzov vertreten, hat dieses System in der Folgezeit dem Territorialsystem (s. d.) weichen müssen und ist gegenwärtig ohne Anhänger und praktisch wirkungslos.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 232Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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