FeedErfahrungsbeweis
Recht & StaatBrockhaus 1882

Erfahrungsbeweis ist ein auf Erkenntnis von Thatsachen gestützter Beweis, dessen Zweck entweder die Feststellung einer einzelnen, die wahrgenommenen erklärenden Thatsache (wie der Indizienbeweis in der Jurisprudenz) oder die induktive Begründung eines Gesetzes ist. In beiden Fällen werden in dem Beweisverfahren zu den gegebenen Thatsachen allgemeinere, anderweitig feststehende Sätze als Prämissen hinzugefügt. Erfahrungsseelenlehre nennt man diejenige, in der neuern Zeit fast zu ausschließlicher Geltung gelangte Auffassung der Psychologie, wonach die Erkenntnis des Seelenlebens nicht auf einen irgend einer Metaphysik entnommenen Begriff der Seele, sondern auf die durch Erfahrung festzustellenden Thatsachen, auf die Beobachtung und Analyse der einzelnen Seelenzustände und die Erforschung ihrer gesetzmäßigen Abhängigkeit voneinander gegründet werden soll. Unter dem gemeinsamen Namen der E. vereinigen sich sehr verschiedene Standpunkte, je nachdem man diese Erfahrung auf physiol., ethnogr., statischem oder rein innerm Wege oder durch Kombination dieser Quellen zu gewinnen denkt. (S. auch Psychologie.). ů

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 279Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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