Erlaucht (Verkürzung von Kerleuchteto), ehedem der Titel der regierenden Reichsgrafen, kommt nach dem Bundesbeschlusse vom 13. Febr. 1829 als Prädikat den Häuptern der vormals reichsunmittelbaren, jetzt mediatisierten gräfl. Häuser zu. Doch kann jeder deutsche Souverän das Prädikat auch andern bevorzugten Personen verleihen. E. und Durchlaucht (s. 0.) hatten früher gleiche Geltung; später wurde das Prädikat Durchlaucht nur fürstl. Personen beigelegt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 296Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei