FeedDurchlaucht
GeschichteBrockhaus 1882

Durchlaucht ist dem lat. Serenitas oder Serenissimus nachgebildet, welches schon den röm. Kaisern Honorius und Arcadius und nach ihnen den fränk. und got. Königen beigelegt und für höher geachtet wurde als Hoheito (Celsitudo). Im maligen Deutschen Reiche erhielten das Prädikat Durchlauchtig 1375 zuerst die Kurfürsten durch Kaiser Karl IV.; seit Kaiser Leopold I. wurde dasselbe indes auch andern altfürstl. Personen, und zwar zuerst 1664 an Württemberg gegeben, während die andern Durchlauchtig allemeier blieben. Als später das D. immer allgemeiner wurde, erhielten die weltlichen Kurfürsten, sowie die geistlichen, wenn sie fürstl. Herkunft waren, und auch die Erzherzöge von Österreich das Prädikat Durchlauchtigst. Untereinander gaben sich die alten Fürsten, zufolge gemeinsamen Beschlusses vom 14. Mai 1712, ebenfalls das Prädikat Durchlauchtigst; hinsichtlich der neuen reichsfürstl. Häuser aber verabredeten sie 14. Dez. 1746, denselben auch Durchu woil oder Durchlauchtig Hochgeboren zugestehen zu wollen, wofern selbige fortfahren würden, ihnen das Durchlauchtigst und in der Unterschrift Dienstwilligster zu geben. Nachdem mit der Auflösung des Reichsverbandes ein Teil der Fürsten, zu höhern Ehren aufgestiegen, das Prädikat D. den übrigen souverän gewordenen Häusern, welche in der neuen Rangliste dem Großherzog folgten, überlassen hatte, ein anderer aber mediatisiert und deshalb seine hohe Titulatur vielfach beanstandet worden war, stellte endlich in Beziehung auf die letztern der Bundesbeschluß vom 18. Aug. 1825 ein Rang⸗ und Titelregulativ fest. Demzufolge sollte den mittelbar gewordenen, vormals reichsstandi chen fürstl. Familien oder vielmehr, nach Bundesbeschluß vom 12. März 1829, nur den Häuptern derselben das Prädikat D. gewährt werden, während den Häuptern der vormals reichsständischen gräfl. Familien nur das Prädikat Erlaucht zugestanden wurde. Thats ächlich wird das Prädikat D. auch den nicht zum Reichsfürstenstande gehörigen fürstl. Personen beigelegt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 5, S. 665Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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