Erlösung bedeutet im allgemeinen in der dogmatischen Sprache soviel als Befreiung der durch die Sünde Gebundenen und Gefangenen. 9.— Alten Testament wird das Wort von der Befreiung des Volkes Gottes aus der Hand seiner Feinde, oder des Gerechten von den Leiden, die ihn treffen, gebraucht, ohne ausdrückliche Beziehung auf die Sünde. Im Neuen Testament wird es dagegen in die engste Verbindung mit Christi Werk gesetzt und namentlich von Paulus in dem Sinne einer 2•2%½% der unter dem Gesetz stehenden Menschheit von dem Fluche des Gesetzes, um dieselben zu Kindern Gottes zu machen (Gal. 3, 13: 4, 5). verstanden. Als gezahltes Lösegeld wird Christi am Kreuze vergossenes Blut bezeichnet (Röm. 3, 24 fg.; Hebr. 9, 18; vgl. Matth. 20, 28) und als Wirkung des vergossenen Blutes, neben der Befreiung vom Gesetzesfluche, die Rechtsertigung oder Sündenvergebung und weiterhin die Befreiung der Gläubigen von der schaft der Sünde in ihren Gliedern oder das Begrabenwerden des alten sündigen Menschen mit Christus hervorgehoben (Röm. 3, 21; 6, 7. 24 fg., 1 Petri 1, 18—19; Tit. 2, 1). Verwandte, aber hiervon wohl zu unterscheidende Vorstellungen sind die namentlich im Hebräerbriefe ausgebildete Auffassung des Todes Jesu als eines Opfertodes und die durch Christus vollbrachte Versöhnung mit Gott, die Zerstörung des Reiches des Teufels und die Errettung der Gläubigen von der Herrschaft der Finsternis. Die dogmatische Entwickelung der Lehre von der C. in der Kirche knüpfte sich nach dem Vorgange des Neuen Testaments an die Vorstellungen an, welche man sich von der Bedeutung des Todes Jesu glaubte bilden zu müssen. Die ältern Kirchenlehrer (Jrenäus, Origenes, Gregor von Nyssa, Ambrosius, Augustin u. a.) betrachteten die E. als eine Befreiung von des Teufels Gewalt, Christi Seele als das dem Teufel gezahlte Lösegeld, welches dieser jedoch nicht festzuhalten vermochte. Anselm von Canterbury begründete dagegen zuerst die spätere Lehre, nach welcher Christi Tod das von der beleidigten Ehre Gottes geforderte Lösegeld sei, infolge dessen dem Zorne oder der Gerechtigkeit Gottes Genüge heborden und so die C. der Sünder vom ewigen Verderben ermöglicht worden sei. Die Begriffe E., Versöhnung, Sühnung und stellvertretende Genugthuung flossen seitdem ineinander. Der ältere Protestantismus hat diese Theorie im wesentlichen beibehalten und nur das Erlösungswerk Christi als ein doppeltes gefaßt, als ein Erdulden der Sündenstrafen und als ein Erfüllen der vollkommenen Gerechtigkeit an unserer Statt. Demgemäß ist das erste im Erlösungswerk die Tilgung der Sündenschuld, das zweite die Befreiung der Gläubigen von der Macht der Sünde im Heren. Die Rationalisten sahen nach dem Vorgange r Socinianer in dem Tode Christi nur die Besiegelung seiner Lehre, seine erlösende Kraft fanden sie in der Verkündigung des göttlichen Willens, besonders in der Botschaft von Gottes unveränderlich sündenvergebender Liebe und in seinem zur Nachfolge im Guten aneifernden Beispiel. Tiefer griff Kant, welcher in dem Erlösungstod Christi die ewige Lalen We von dem stellvertretenden Leiden des idealen Menschen in uns für den sündigen Menschen abgebildet fand. Schleiermacher, welcher bestimmter an den geschichtlichen Christus wieder anzuknüpfen suchte, setzte das Erlösende in Christus in die urbildliche Kräftigkeit seines Gottesbewußtseins, welche auf alle, die im Glauben sich ihm anschließen, eine sittlich und religiös erneuernde Wirksamkeit ausübt und dadurch zuerst die Macht der Sünde in uns und erst infolge dessen das Schuldbewußtsein beseitigt. Dagegen lehrte Hegel die E. als den notwendigen Prozeß des Geistes begreifen, vermöge dessen das endliche und im Bewußtsein seiner Endlichkeit gottentfremdete und schuldbewußte Subjekt zur Erkenntnis seines allgemeinen geistigen Wesens oder seiner ewigen Einheit mit Gott und dadurch zur Befreiung von den Schranken der Endlichkeit, zu denen auch die Sünde gehört, und zur absoluten Versöhnung gelangt. Diese Einheit des Bewußtseins mit Gott ist nach der Hegelschen Schule zuerst in dem geschichtlichen Christus verwirklicht worden, dagegen wurde die absolute Urbildlichkeit Jesu seit Strauß immer entschiedener bestritten. Die neuere vermittelnde Theologie hat sich vornehmlich an Schleiermacher angeschlossen, teilweise unter möglichster Anschmiegung an die altlirchlichen Formeln, wodurch sie der Restauration der alten Orthodoxie auch in diesem Lehrstücke die Wege bereitete. Dagegen findet die freie Theologie der Gegenwart das Erlösende in Christus weder mit der alten Orthodoxie in dem Werke (dem aktiven und passiven Gehorsamo) Christi, noch mit der Vermittelungstheologie in seiner Person als solchen, sondern in dem in dieser Person voll offenbarten göttlichen Leben, wie dasselbe in und durch Jesus Christus das neue Lebensprinzip der von ihm ausgegangenen religiös-sittlichen emeinschaft (der christl. Kirche) geworden ist. Übrigens findet sich die Idee der E. auch in andern Religionen. liche Vorträge über religiöse Fragen», 2. Samm1161 Frankf. a. M. 1878). rman (Jean Pierre), Historiker, geb. 1. Mä 1735 zu Berlin, stammte aus einer Wriprunglich deutschen Familie, die 1720 aus Genf nach Berlin übergesiedelt war. Bereits mit 17 Jahren wurde er Lehrer am franz. Gymnasium und noch vor dem 20. Jahre Prediger der franz. Gemeinde, 1766 Direktor ihres Gymnasiums und 1783 Oberkonsistorialrat. Durch Jahrzehnte war er der Leiter der franz. Kolonie, um deren Entwickelung er sich die größten Verdienste erwarb. Seine Mußestunden füllten histor. Arbeiten aus. Eine Anzahl kleinerer Aufsätze, die meist preuß. anbunee betreffen, veroffentlichte er in den Abhandlungen der berliner Alademie, der er seit 1786 angehörte. Sein Hauptwerk ist die Histoire des réfugiés v (9 Bde., Berl. 1782—99), die er zusammen mit Reclam herausab und die noch heute ihren Wert behauptet. Im F. 1792 wurde er zum Historiographen der brandenb. Geschichte ernannt. Er starb 11. Aug. 1814. Vgl. Catel, „Jean Pierre E., eine biographische Skizze (Berl. 1804) und die Denkschrift Buttmanns in den «Abhandlungen der berliner Aka⸗