Ewiger Friede heißt der ideale Zustand der Menschheit, in welchem durch die alleinige Herrschaft des Rechts unter den Menschen und Völkern jede Gewaltanwendung, namentlich der Krieg, und zwar rüch der zur Geltendmachung etwaiger Rechtsansprüche zwischen Staaten, gänzlich auseschlossen ist: also das gerade Gegenteil des nach obbes' Ansicht wahren Urzustandes der Menschen, des bellum omnium contra omnes. Das hohe Alter und die weite Verbreitung der Idee des ewigen Friedens, worüber Kant eine eigene Schrift „Zum ewigen Friedeno (Königsb. 1796) verfaßte, geben dieser Idee eine gewisse Berechtigung. Abesehen von den auf Verwirklichung dieser Idee hiunelenden Bestrebungen Heinrichs IV. von Frankreich und der Heiligen Allianz sind aus neuester Zeit u erwähnen die Bemühungen der Gesellschaft der sricdeneseun und der Freiheits- und Friedensiga, welche zu dem hohen Aufschwunge mitwirkten, den die Pflege des Völkerrechts genommen hat (Institut de droit international und Internationaler Friedenskongreß, beide zuerst 1873). Aber eben weil sie einen idealen Zustand bezeichnet, so liegt ihre Berechtigung in dem erfolgreichen, d. h. immer höhern Anstreben, nicht in der vollkommenen Erreichung. Weder das bellum omnium contra omnes noch der Ewige Friede ist der Ausgangs- oder Zielpunkt der menschlichen Gesellschaft und des Staatenverkehrs, und das Kriegsrecht wird so lange das jus eminens des Staats bleiben, als es eine Mehrheit souveräner Staaten nebeneinander gibt. Wenn aber die modernen Verfassungen geeignet erscheinen, willkürlichen Kriegen aus Übermut oder persönlichen Gründen vorzubeugen, so liegt die Ursache hierzu weniger in den Verfassungsformen als vielmehr in dem ächtie erwerden des humanitären Geistes, welcher diese Verfassungen hervorgerufen hat, und es wäre ebenso ungerecht wie unwissenschaftlich, irgendeine Regierungsförm als solche für die Kriege verantwortlich machen oder von einer andern Regierungsform allein die Herbeiführung des ewigen Friedens nac zu wollen.