FeedGerechtigkeit ist diejenige Tugend
Recht & StaatBrockhaus 1882

Gerechtigkeit ist diejenige Tugend, welche das Recht eines jeden achtet oder jedem das Seine gewährt. Man darf dieselbe wohl eine gemäßigte oder temperierte Menschenliebe nennen, insofern als sie zwischen Egoismus und Aufopferung für andere eine ausgleichende Mitte bildet, in welcher die Selbstsucht des einzelnen so viel von ihren Ansprüchen aufgibt, als zum Bestehen des Ganzen nötig ist. Sie ist unter den vier Kardinaltugenden der Alten die vierte, welcher die drei andern (Weisheit, Tapferkeit, Mäßigung) zur Unterlage dienen. Dabei gebrauchen aber die Alten das Wort in einem weitern Sinne als wir. Plato versteht unter der G., daß jeder das Seinige thue, seiner Bestimmung oder seinem Berufe folge, und Aristoteles hält sie für das freie Wirken des Einzelnen im Ganzen und die freie Unterordnung des Individuums unter ein höheres Gesetz. Nimmt man sie hingegen im engern Sinne eines Maßhaltens im Fordern und Nehmen, im Leisten und Geben, welches in den geselligen Verhältnissen der Menschen angewendet werden soll, so bezieht sie sich teils auf die freie Schätzung der Verdienste anderer, teils auf die Anwendung des strengen Rechts in Beobachtung der Pflichten gegen andere, von seiten des Staats aber auf unparteiische Handhabung der Gesetze, die sich auch in der Ausgleichung des Unrechts durch Strafen äußert. „ Gerechtigkeit des Glaubens, s. Rechtferigung. „Gerechtigkeit Gottes heißt nach der ältern kirchlichen Lehrweise diejenige göttliche Eigenschaft, vermöge deren Gott einerseits den Menschen das sittliche Gesetz gibt (justitia dispositiva, legislatoria), andererseits dieselben gemäß diesem Gesetze richtet, oder das Gute belohnt und das Böse bestraft (justitia distributiva oder retributiva). Da aber kein Mensch das Gesetz Gottes zu erfüllen vermöge, so würden alle der göttlichen Strafgerechtigkeit verfallen sein, wenn nicht die Güte Gottes, welche allen die ewige Seligkeit mitteilen wolle, dem im Wege stände. Die Ausgleichung des Zwiespalts dieser beiden bnungzar zigenschaften ward daher in dem Versöhnungsopfer Christi gefunden, welches einerseits der Strafgerechtigkeit Gottes genugthue, andererseits ihm verstatte, gegen diejenigen, für welche Christus sich stellvertretend geopfert habe, seine Güte walten zu lassen. Im Gegensatz zu dieser rein jurist. Auffassung hat schon das Alte Testament die Gerechtigkeit Gottes wesentlich in die Treue Gottes gesetzt, mit welcher er seinen Bundeszweck mit Jsrael aufrecht erhält und demgemäß Frael Recht verschaffto unter den Völkern, aber auch alle, die seinem Bundeszwecke zuwiderhandeln, bestraft. Die Gerechtigkeit als ethische Eigenschaft Gottes ist daher die unwandelbare, dem göttlichen Gesetze gemäße Durchführung seines sittlichen Weltzwecks, welche mit der sittlichen Weltregierung überhaupt insbesonsch beieht. die Verwirklichung des Gottesreichs ezieht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 826Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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