Facio ut des (lat., d. h. ich thue oder mache letwas], damit du [dafür etwas!] gibst) bedeutet eine der Formen, durch welche nach röm. Rechte ein sog. Innominat-Realvertrag (s. d., zu Stande kam. Es galt nämlich die vorläufige Leistung (facere) an jemand in der begründeten Erwartung, daß derselbe eine in Übereignung von Vermögensobjekten bestehende Gegenleistung (dare) mache, unter Umständen für rechtsverbindlich.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 517Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei