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Recht & StaatBrockhaus 1882

Fasti (zu ergänzen dies) hießen seit den frühesten Zeiten in Rom die Tage, an welchen Recht gesprochen, bez. vom Richter die dazu nach altem Recht notwendig erforderlichen Worte do, dico, addico gesprochen werden durften. Mit der Zeit dehnte man den Ausdruck F. auf die Verzeich⸗ „nisse aus, die über die stattfindenden Gerichtstage raufgestellt wurden. Auf Grund eines von dem „Adil Gnäus Flavius (304 v. Chr.) veranlaßten Volksbeschlusses wurden diese Verzeichnisse, welche „die Pontifices anfertigten, bis dahin aber im Interesse der Patricier ziemlich geheimhielten, von dda ab jährlich auf Tafeln öffentlich bekannt gemacht und vertraten nunmehr die Stelle eines Ka⸗ „lenders (s. d.). Sie führten alle Tage des Jahres, „durch die 12 Monate hindurch, einzeln auf, zeigten die Tage, auf welche Kalendae, Nonae und Idus fielen, an und machten die Tage, an welchen Gericht gehalten wurde, mit einem F. (F. dies) kenntlich, die andern mit einem N. (Nefasti dies), die zu Gerichtssitzungen, sowie zur Wahl der Obrigkeiten, Fassung von Beschlüssen über Gesetze u. s. w. geeigneten Tage mit einem C. (Comitia), die Tage, „auf welche Feste fielen, mit NP., endlich die halben Gerichtstage mit EN. (Endotercisi oder Intercisi). Außerdem sind in den erhaltenen Kalendarien die Tage in Abschnitte von je acht geteilt, indem in ununterbrochener Reihenfolge den Tagen je die Buchstaben A— H beigeschrieben sind. Es werden dadurch achttägige Wochen ähnlich unsern Wochen bezeichnet. Seit der Bekanntmachung des Kalenders durch Gnäus Flavius wurden auch von Privatpersonen Kalender (asti) 660 Tafeln und in Büchern veröffentlicht, sowie mit erklärenden Kommentarien versehen. Als Julius Cäsar das nach ihm benannte Jahr mit der alle vier Jahre stattfindenden Einschaltung eines Tages einführte, wurde von ihm der ganze Kalender reformiert. Auf diesen Kalender gehen die erhaltenen Kalendarien und Bruchstücke von solchen sämtlich zurück. Dieselben sind teils auf Stein eingegraben, teils handschriftlich überliefert. Handschriftlich ist eine amtliche Redaktion aus dem 4. und eine christl. Umarbeitung aus dem 5. Jahrh. n. Chr. erhalten. Von den inschriftlich überlieferten Kalendarien, welche sämtlich aus der ersten Kaiserzeit herrühren, ist das einzige 1 Wenther Maflerdastale welches von seinem ersten Besitzer Maffei das Kalendarium Maffeianum heißt, im Original wieder verloren gegangen und nur durch alte Abschriften und Ausgaben erhalten. Unter den Bruchstücken solcher auf Stein gegrabenen F., deren Zahl durch neue Funde sich immer mehr vergrößert hat, sind die F. Praenestini (die Monate Januar bis April und den Monat Dezember umfassend) wegen der auf ihnen angebrachten Bemerkungen des gelehrten Grammatikers Verrius Flaccus, der sie für die Stadt Präneste (Palestrina) abfaßte, als wichtig hervorzuheben. Eine Zusammenstellung de en, was sich von solchen Fasten erhalten hat, findet man in Fogginis Ausgabe der F. Praenestini (Rom 1779), eine neuere vollständigere kritische Ausgabe mit erklärendem Kommentar von Mommsen im ersten Bande des «Corpus Inscriptionum Latinarum (Berl. 1863), die neugefundenen Bruchstücke in der Ephemeris epigraphicav. Verschiedenen Inhalts waren die Fasti consulares oder Fasti magistratuum, Verzeichnisse der jährlichen höchsten Magistrate, nämlich der Konsuln, Diktatoren, Magistri equitum und Censoren. Von einem solchen, unter Augustus auf Marmortafeln eingegrabenen, bis 765 nach Erbauung Roms reichenden Verzeichnisse wurden 1546 n. Chr. am Forum Romanum bedeutende Fragmente aufgefunden, zu denen im 19. Jahrh. noch einige neuentdeckte kamen. Sie werden auf dem Kapitol im Palazzo dei Conservatori als F. Capitolini aufbewahrt und wurden am besten von Borghese (2 Bde., Mail. 1818 —20) und Henzen im ersten Bande des «Corpus Iuscriptionum Latinarumo herausgegeben. An sie schließen sich die Fasti triumphales an, Verzeichnisse der Namen der Triumphatoren in chronol. Folge nebst Angabe des besiegten Volks und des Tages des Triumphs. Auch von ihnen und andern E., namentlich von Priesterschaften haben sich innerhalb und außerhalb Roms Fragmente erhalten.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 600Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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