FeedFél meszely (d. i. halbes Meszely)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Fél meszely (d. i. halbes Meszely), halber Seidel, in deutscher Dezachuung Rimpel oder Pfiff, ein früheres kleines Flüssigkeitsmaß in Ungarn 0,11473 Joder 10,309 alte pariser Kubikzoll oder anis frühere wiener Maß. Das alte ungar. Flüssigkeitsmaß galt gesetzlich bis Ende April 1854 und machte dann dem vorigen niederösterreichischen oder wiener Platz, an dessen Stelle aber mit dem J. 1876 in ganz Ofterreich-Ungarn die franz. metrischen Größen (das Litermaß) traten. Gie die W (Lehnsfehlerh nennt man im Lehnrechte die Verletzung der Lehnstreue sowohl von seiten des Lehnsherrn gegen den Vasallen, als von diesem gegen jenen. F. des Lehnsherrn gegen den Belehnten oder Vasallen wird begangen durch alle Handlungen gegen Leben, Ehre, Gesundheit und Vermögen desselben; von dem Vasallen gegen den Lehnsherrn durch Verweigerung des Lehnseides oder der Lehnsdienste, Verlassung des Lehnsherrn in Gefahren, Bündnis mit dessen Feinden, Verrat, Anklage, Offenbarung der Geheimnisse desselben und Nachstellungen nach seinem Leben; ferner durch robe Beleidigung der Frau und Familie des Lehns-Eern auch unkeuschen Umgang mit dessen Frau, ochter oder Schwester (ucurbitatio). An dem Lehnsherrn wird die F. mit Verlust der Lehnsherrlichkeit, bei dem Vasallen mit dem des Lehns bestraft. Die F. wirkt regelmäßig nur gegen den Vasallen und seine Descendenz, nicht gegen die Agnaten. Der Vasall verliert sein Recht auch wegen Quasifelonie. Darunter versteht man den Verwandtenmord, Verrat an Mitvasallen und alle ehrlos machenden Verbrechen. Bildlich wird das Wort F.. wohl auch von Verletzungen 1* Verhältnisse gebraucht, die ohne eine persönliche Vertrauenswürdigkeit nicht bestehen können. — Im engl. Rechte heißt Felony ein Verbrechen, das früher Konfiskation des ganzen Vermögens nach sich zog und bis 1836 den Angeklagten der Befugnis beraubte, sich eines Rechtsbeistandes (counsel) zu bedienen. Da Einziehung des Vermögens bei allen Kapitalverbrechen eintrat, so versteht man weiter unter PFelony jedes mit schweren Strafen, wie Tod, Transportation, bedrohte Verbrechen, das nicht als Treason, Verrat, erscheint, wie z. B. Münzfälschung, Tötung, annors dls l Den Felonies werden die Misdemeanors als leichtere, nur mit Geld- oder Gefängnisstrafen bedrohte Vergehen entgegengesetzt. Als besondere Felony gilt auch noch nach heutigem Recht in England der Selbstmord (felo-de-se). Wegen der großen Härte des Gesetzes nimmt die Coroner's Jury allgemein Irrsinn des Thäters an. Das Wort F., das in seiner Bedeutung als Lehnsfrevel aus Frankreich nach England kam, wird hergeleitet von dem altfranz. fel, boshaft, althochdeutsch fillan. els oder Fils (in der Mehrzahl Flus oder Fulu), gewöhnlicher Delila genannt, eine Bronzemünze (Kupfer mit Zink) des Sultanats Marokko, ½ der Geldrechnungseinheit Mitskal oder Metekal. Die Währung des Landes hat sich von Jahr zu Jahr verschlechtert, sodaß der Wert des F. jetzt nicht ganz einen halben deutschen Pfennig beträgt. Gesetzlich sollen 140 Stück Flus oder Felussen aus dem Artal oder marolkan. Pfunde von 508 g Kupfer geprägt werden. Die Flus sind in großer Menge fabriziert worden und, wie alle Münzen des Landes, sehr unförmlich geprägt, fast sechseckig. Die Regierung gibt das Regal zu ihrer Anfertigung in Pacht, fast jede größere Stadt hat ihren eigenen Münzpächter und mit ihm das Recht, diese Münze in beliebiger Menge herzustellen. Dieser Umstand bringt eine große Quantität dieser schlechten Scheidemünze in Umlauf, die dem Handel viel große Unbequemlichkeit verursacht, da sie die Gold⸗ und Silbermünzen zum Teil verdrängt. elsarten, s. Gesteine. lsberg heißt ein östlich vom Melibokus gelegener Gipfel des Odenwaldes, 517 m hoch, im Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenbur Kreis Bensheim; er hat 517 m Höhe und besteht aus Syenit. Merkwürdig ist die ungeheuere Menge riesiger Felsblöcke, die am Dergabhmge lose und bloß lagern und das 300 m lange und 120 m breite Felsenmeer genannt werden. An manchen derselben hat schon eine Bearbeitung begonnen, wie z. B. an der 8 m langen Riesensäule von 1 m Durchmesser und dem 136mUmfang Dollenmn Riesenaltar; abwärts im Walde 7 zerborsten noch eine zweite, um 2 mlängere Säule (614 Ctr. schwer).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 666Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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