Festtage und Feiertage (religiöse) nennt man die der Erinnerung an wichtige Ereignisse geweihten, mit Gottesdienst verbundenen Tage, welche mit den Gefühlen und Empfindungen begangen werden, die dem Sinne der Feste entsprechen, und an welchen man feiert, d. h. von den Alltagsarbeiten ruht. Solche Feste knüpften sich bei den verschiedenen Völkern ursprünglich an die Erscheinungen des wechselnden Naturlebens, an das Erwachen des Frühlings, das Ersterben der Natur im Herbst, an Mittsommer und Wintersonnenwende, späterhin an große Ereignisse im geschichtlichen Leben der Völker. Je nach ihrer besondern Beziehung waren die Fest- und Feiertage teils allgemeine Volks⸗ und Freudenfeste in Verbindung mit feierlichen Umzügen oder Prozessionen, mit Lobpreisungen und Verherrlichungen der Gottheit durch Opfer, festliche Spiele, Tänze und andere Lustbarkeiten, teils allgemeine Bitt⸗, Buß⸗ und Versöhnungsfeste, die gewöhnlich mit feierlichen Gebeten, Opfern und Prozessionen, mit Ausschluß von Vergnügungen, gehalten wurden. Die AÄgyypter feierten die Epiphanie des Osiris, das Geburtsfest des Harpokrates, die Parsen das Fest des Mithras u. s. w. Auch die Griechen und Römer feierten zahlreiche Götterfeste, daneben verschiedene Gedächtnistage aus der nationalen Geschichte. Die Römer rechneten auch die sog. Ferien (s. d.) im weitern Sinne des Wortes zu den Festen. Die Gesetzgebung der Juden, wie dieselbe sich nach und nach geschichtlich festgestellt hat, kennt als große Feste das Passah⸗, Pfingst- und Laubhüttenfest (nach ursprünglicher Bedeutung Frühlingsfeier, Erntefeier und Herbstfest), den großen Versöhnungstag und das Posaunen⸗ und Neujahrsfest. Die Tage vor denselben heißen Rüsttage. Der Sabbat (s. d.). oder Sonnabend ist der gewöhnliche Fest- und Feiertag; als solchen beobachten dagegen die Mohammedaner den Freitag. Die großen Feste der Mohammedaner sind das Beiram⸗ und Ramasan⸗ oder Ramadanfest (s. d.). In der christl. Kirche entwickelte sich allmählich ein reicher Festeyklus zur Erinnerung an die Hauptmomente in der Lebensgeschichte Jesu Christi und an folgenreiche Ereignisse in der Geschichte seiner Kirche. Man unterscheidet wöchentliche Festtage (dies hebdomadarii) und jährliche (dies anniversarii). Zu jenen gehört der Sonntag; diese zerfallen wieder in große (festa primaria, majora, z. B. Ostern, Pfingsten, Weihnachten) und kleine (festa minora, secundaria, z. B. Neujahrsfest, Apostelfeste); in bewegliche (festa mobilia), die sich stets nach dem Osterfeste richten, z. B. Ostern selbst, Himmelfahrt, Pfingsten u. a., und in unbewegliche (testa immobilia), die stets auf den einmal fest bestimmten Kalendertag fallen, z. B. Weihnachten, Neujahr, Johannis⸗, Michaelisfest u. a.; in ordentliche, d. h. die jährlichen großen und kleinen Feste, und in außerordentliche, z. B. die Kirchweihfeste, die von der Obrigkeit eines Landes angeordneten Buß⸗ und Bettage, Sieges⸗ und Trauerfeste u. a. Werden die Fest-⸗ und Feiertage vor- und nachmittags in gottesdienstlicher Weise begangen, so heißen sie ganze Festtage (festa fori, dièes integri), wird aber nur vormittags Gottesdienst gehalten, so nennt man sie halbe (dies intercisi). Doppelte Festtage (duplicia) nennt man diejenigen, welche durch Verlegung eines Festes auf den vorhergehenden oder folgenden Sonntag entstanden sind (z. B. in verschiedenen evang. Landeskirchen das Reformationssest, Mariä Verkündigung u. a.), oder an denen das Andenken zweier Personen gefeiert wird (3. B. in der kath. Kirche Peter und Paul am 29. Juni, Simon und Judas am 28. Okt., Philippus und Jakobus am 1. Mai). Man unterscheidet auch allgemeine und besondere Feste; jene werden von der gesamten Christenheit, diese nur von einzelnen Parteien gehalten. Tage, an welchen iaeh oder nachmittags eine Predigt oder Betstunde gehalten wird, heißen Kirchendiensttage (dies liturgici). In der kath. Kirche unterscheidet man noch die gewöhn—⸗ lichen gottesdienstlichen Festtage von den in Klöstern gebräuchlichen Chorfesten (festa chori), welche mit Messen und Chorgebeten gehalten werden; ferner solche Feste, bei welchen der Dekan, Bischof oder Erzbischof das Hochamt feiert, die Geistlichen entweder in weißen Chorhemden (in albis) oder in Kappen (in cappis) gehen, der Erzbischof im Pallium erscheint, bestimmte Psalmen und Lektionen vorgetragen werden und eine gewisse Anzahl Wachskerzen brennt. Die Art und Weise des festlichen Gottesdienstes wird durch die Liturgien, Ritualien und Breviere, in der prot. Kirche durch die Kirchenagenden bestimmt. Der Tag vor den drei hohen Festen heißt der Heilige Abend. An demselben wird das Fest eingeläutet. Was die Fest⸗ und Feiertage selbst betrifft, so war die Zahl derselben in den ersten Jahrhunderten noch sehr gering. Die Judenchristen feierten noch die jüd. Feste fort, welche allmählich, wie Ostern und Pfingsten, im christl. Sinne umgedeutet wurden. Neben der Sabbatfeier kommt die Feier des Sonntags als Auferstehungstags Jesu schon seit der Apostelzeit vor. In heidenchristl. Kreisen scheint man außer dem Sonntage nur die Mittwoch und den Freitag in jeder Woche (die Tage des Verrats und der Kreuzigung) Fuabrarune⸗ den Sonnabend aber als Tag der Grabesruhe Fesu begangen zu haben. Doch begegnet uns seit Mitte des 2. Jahrh. Ostern überall in der christl. Kirche als Jahresfest, wenn auch die Festfeier eine verschiedene war. Der Karfreitag (s. Karwoche) wurde zuerst in der röm. Kirche begangen. Gegen Ende des 2. Jahrh. kam das Epiphanienfest (s. Epiphania), seit der Mitte des 4. Jahrh. Weihnachten (s. d.) hinzu. Den großen und allgemeinen Festen ging meist ein feierlicher Nachtgottesdienst (s. Vigilien) voran; besonders glänzend waren seit dem 4. Jahrh. die Ostervigilien. Mit dem Cpiphanienfeste ward in dieser Zeit das Fest der unschuldigen Kinder (festum innocentium) verbunden. Obgleich in der Feier jener Feste der jüd., zum Teil auch heidnische Ursprung unverkennbar ist, wurde doch später durch besondere Kirchengesetze noch verordnet, daß diese Feste nicht in Gemeinschaft mit Juden und Heiden gefeiert werden sollten. Die Grundidee aller christl. Feste war, die Erinnerung an Person und Werk Christi lebendig zu erhalten. Als die Kirche im Staate zu herrschen begann, ging sie die Staatsgewalt um das Verbot aller der Lustbarkeiten an, durch welche die Heiligkeit der Sonn- und Festtage beeinträchtigt werden konnte. Die heiligen Tage galten seit Justinian allgemein als Ferien, d. h. als solche Tage, an welchen alle öffentlichen und gerichtlichen Arbeiten unterblieben; doch waren die Not- und Liebeswerke erlaubt und sogar geboten. Nach und nach bildete sich ein vollständiger Kirchenkalender aus (Kirchenjahr). Hiernach zerfiel das Jahr in die festlose und in die festliche Zeit (semestre domini), und letztere wieder in drei Festaoyklen. Den ersten Festeyklus bildet der Weihnachtseyklus oder die Zeit des Andenkens an die Geburt Christi, welche mit dem er—⸗ sten Advent (s. d.) beginnt und bis zum Epiphanienfeste dauert. Zu diesem Cyklus gehören das Weihnachtsfest am 25. Dez., das Fest der Beschneidung und der Namengebung Jesu, und das Epiphanienfest, das zuvor im Orient als Geburtsfest Jesu begangen worden war. Nach dem Epiphanienfest werden die folgenden Sonntage aihen Ostercyklus benannt. Den zweiten Cyklus bilden die Osterzeit oder die Tage zur Feier des Todes und der Auferstehung Jesu. Derselbe beginnt mit der sog. großen Fastenzeit (s. Fasten) und den Sonntagen Septuagesimä, Sexagesimä, Quinquagesimä, Estomihi, dann folgt die eigentliche Passionszeit mit den Sonntagen Invocavit, Reminiscere, Oculi, Lätare, Judica, danach die Karwoche (große oder schwarze Woche) mit dem Palmsonntag (Palmfest), dem Gründonnerstag, dem Feste des Heiligen Abendmahls und des Fußwaschens; dem Karfreitag oder Stillen Freitag mit der Gedächtnisfeier des Todes Jesu, und dem großen Sabbat oder Osterabend, zum Gedächtnis des Hinabsteigens Christi in die Unterwelt. Mit dem Osterfest oder der Feier der Auferstehung Jesu, dem größten von den christl. Festen, beginnt die Osterwoche (weiße Woche), welche mit dem weißen Sonntage oder der Osteroktave schließt. Es folgen die Sonntage zwischen Ostern und Pfingsten: Quasimodogeniti (dominica in albis, weiße Sonntag, der alte Tauftag), Misericordias Domini ider bilate, Cantate, Rogate. Den dritten Cyklus bildet die Pfingstzeit zur Feier der Ausgießung des Heiligen Geistes. n diesen Cyklus fällt das gegen Ende des 4. Jahrh. eingeführte Himmelfahrtsfest, 10 Tage vor Pfingsten, der Sonntag Exaudi, und das Pfingstfest mit der Pfingstwoche; ihn endet die Oktave des Pfingstfestes mit dem erst im 12. Jahrh. entstandenen und erst von Papst Johann XXII. allgemein angeordneten Trinitatisfeste (. d.). Von Trinitatis bis Advent folgt die festlose Zeit, deren Sonntage vom Trinitatisfest ab gezählt werden (ie nachdem Ostern zeitiger oder später fällt, höchstens 27, wenigstens 23 Trinitatissonntage). So bilden diese Festeyklen ein Ganzes, in welchem sich die Geschichte Jesu von seinem Eintritte in die Welt bis zu seiner Verherrlichung darstellt. Teilweise in diese Cyklen hinein, teilweise in die festloses Zeit legte man im Laufe der Jahrhunderte eine große Anzahl Marien⸗, Engel⸗ und Aposteltage, sowie Gedächtnistage der Märtyrer und Heiligen. Die Verehrung, die schon frühzeitig der Maria und den Heiligen erwiesen wurde, steigerte die Zahl der Fest⸗ und Feiertage ungemein. Im 5. und 6. Jahrh. kamen die Feste Mariä Reinigung, Mariä Verkündigung und das Michaelisfest auf, im 7. und 8. Mariä Geburt und Himmelfahrt, Beschneidung und Kreuzerhöhung Christi und das Palmfest. Da in dieser Zeit die Verehrung der Heiligen so weit ging, daß jeder Tag im Jahre einem, oft auch zwei und drei Heiligen geweiht war, so stiftete man im Anfange des 9. Jahrh., um keinen Heiligen zu übergehen, das b in Klostern ein Im 10. Jahrh. führte man zunächst in Klöstern ein Officium für die Maria am Sonnabend ein, das dann besonders durch Petrus Damiani in die ganze kath. Kirche überging; hierzu kam jetzt noch das Allerseelenfest. Im 12. Jahrh. entstand das Fest der unbefleckten Empfängnis der Maria, im 13. Jahrh. das Rosenkranz⸗ oder Fronleichnamsfest (s. d.). Im J. 1300 ordnete Papst Bonifacius VIII. das große Jubeljahr an, das Clemens IV. (1343) auf 50 Jahre, Urban VI. (1389) auf 33, Paul II. (1470) auf 25 Jahre herabsetzte. Urban VI. führte auch das Fest von Mariä Heimsuchung ein, Innocenz VI. im 14. Jahrh. das Fest der Lanze und Nägel Christi. Im 15. Jahrh. wurden die Feste der Darstellung (Opferung und Aufopferung) und des Mitleidens der Maria eingeführt; im 16. Jahrh. entstand das Fest der Verlobung, im 18. das der sieben Freuden der Maria. Außer diesen Hauptfesten der kath. Kirche gab es noch so viele andere, daß bereits im 16. Jahrh. die Hälfte aller Tage im Jahre zu wichtigen Festtagen geworden war. Durch die Kirchenreformation des 16. Jahrh. wurden die meisten dies er Feste, namentlich die Heiligen⸗ und die meisten Marienfeste, abgeschafft. Als große Feste feiert die prot. Kirche Weihnachten, Neujahr, Epiphania, den Karfreitag, Ostern, Himmelfahrt, Pfingsten, das Trinitatis⸗ und das Reformationsfest. Letzteres wird in Preußen und andern Ländern auf einen Sonntag verlegt, wenn der 31. Okt. auf einen Wochentag fällt. Zu den Festen gehören auch die großen Buß- und Bettage. In einzelnen prot. Ländern werden auch das Johannis⸗ und Michaelisfest, die Gedächtnistage der Apostel, die Kirchweihfeste und einige Marienfeste, letztere aber als Christusfeste (so Mariä Verkündigung als Ankündigung des Herrn, Mariä Lichtmeß als Darstellung Christi) gefeiert. Seit dem 18. Jahrh. führte man in den meisten prot. Ländern noch weiter Beschränkungen ein. So re⸗ „duzierte man die Dauer der Ren“ die früher drei „Tage lang als Feiertage galten, auf zwei Tage, feierte andere, die als ganze Festtage galten, nur als halbe, oder verlegte sie von den Wochentagen auf die Sonntage. Andere hob man ganz auf, 3. B. das Fest der heiligen drei Könige, das Johannisfest, die noch übrigen Marien⸗ und Aposteltage. In der kath. Kirche führte zuerst Papst Urban VIII. (1623—44) einige Beschränkungen ein; späterhin verordnete Papst Benedikt XIV. (1748), daß außer den hohen Festen nur das Fest der Beschneidung und der Himmelfahrt Christi, das Fronleichnamsfest, die Feste der Geburt, Verkündigung, Empfängnis, Reinigung und Himmelfahrt Maria, die Feste des Paulus und Petrus, Allerheiligen und der besondern Schutzheiligen eines Landes und Ortes gefeiert, die übrigen Feste aber auf die nächsten Sonntage verlegt werden sollten. Frankreich hob während der Revolution alle Feste auf. Erst nachdem der Nationalkonvent 1793 auf Robespierres Antrag das Dasein des höchsten Wesens und die Unsterblichkeit der Seele dekretiert hatte, wurden ganz neue an den Dekaditagen von der Republik zu feiernde Festtage angeordnet, die jedoch sämtlich nach den Stürmen der Revolution den christlichen wieder weichen mußten. Litteratur. Augusti, «Die Feste der alten Christen» (3 Bde., Lpz. 1817—20); Krüll, «Christl. Altertumskunder (2 Bde., Regensb. 1856); Lisco, „Das christl. Kirchenjahrd (Berl. 1840); Strauß, „Das evang. Kirchenjahrv (Berl. 1851); Bobertag, „Das evang. Kirchenjahr (Bresl. 1853); O. Freiherr von Reinsberg-Düringsfeld, Das festliche Jahr. In Sitten, Gebräuchen und Festen der german. Völkero (Lpz. 1863).