Fleury (Claude), berühmter franz. Kirchenhistoriker, geb. 6. Dez. 1640 zu Paris, gebildet in dem Jesuitenkollegium zu Clermont, wurde von seinem Vater zum Rechtsgelehrten bestimmt und trat als solcher 1658 beim Gerichtshofe des Parlaments auf; allein bald entschied er sich für den geistlichen Stand und übernahm 1672 die Erziehung der jungen Prinzen von Conti, die mit dem Dauphin gemeinschaftlich unterrichtet wurden. Später übertrug ihm Ludwig XIV. die Erziehung seines und nade Sohns, des Grafen von Vermandois, und nachdem dieser 1683 gestorben, machte er ihn einige Jahre darauf zum Amomu Hofmeister der Prinzen von Bourgogne, Anjou und Berri, sowie zum Abt des Cistercienserklosters Loe-Dieu. Nachdem die Erziehung der Prinzen vollendet war, belohnte ihn Ludwig XIV. mit dem Priorate von Argenteuil. Ludwig XV. ernannte F. wegen seiner gemäßigten Gesinnungen, die er in den damaligen Streitigkeiten zwischen den Molinisten und Jansenisten bewiesen, zu seinem Beichtvater, welche Stelle er ein Nichr vor seinem 14. Juli 1723 erfolgten Tode niederlegte. Unter F.s vielen gelehrten Arbeiten sind zu erwähnen: «Mœurs des Israéliteso (Par. 1681), Mœurs des Chrétienso (Par. 1662; neue Aufl., 3Bde., Par. 1802), Traité du choix et de la méthode des étudeso (Par. 1686; vermehrte Aufl., Nimes 1784; lat. mit Anmerkungen von Gruber und Böhmer, Lpz. 1724), «Institution au droit ecclésiastiques (2 Bde., Par. 1687) und seine in Einfachheit der Darstellung und Sprache musterhafte «Histoire ecclésiastiquev (20 Bde., Par. 1691—1720), welche bis 1414 reicht und von J. Cl. Fabre (26 Bde., Brüss. 1726 —40) und dann von A. Lacroir bis 1778 fortgesetzt wurde. Eine lat. übersetzung des ganzen Werks mit den Fortsetzungen erschien zu Augsburg (85 Bde., 1757—93), eine deutsche zu Frankfurt a. M. (14 Bde., 1752). Der «Abrégé de Phistoire ecelésiastique de F.v (2 Bde., Bern 1766) wird Wtenend d. Gr. zugeschrieben. Nach F.s Tode erschienen die Discours sur les libertés de l'église gallicanes (Par. 1724 u. öfter).