Bild, n., frz. tableau, m., image, f., engl. image, im allgemeinen jede Darstellung eines Gegenstandes od. einer Begebenheit, sei sie nun plastisch od. auf einer Fläche hervorgebracht. 1. Plastische Bilder. Ueber die Regeln bei der dekorativen Verwendung und Aufstellung s. d. Art. Bildsäule, Relief, Denkmal etc. 2. Flachbilder. Hierzu gehören Gemälde, Zeichnungen und Abdrücke. In Bezug auf ihre Anfertigung etc. kann man sie eintheilen in: a) Wandbilder, direkt auf die Wand gemalt, s. d. Art. Wandgemälde, Deckengemälde etc.; b) Staffelbilder, größtentheils Oelgemälde (s. d.); sie bedürfen zwar in der Regel, doch nicht unbedingt, eines Rahmens, doch keiner Glastafel; ) Rahmenbilder, Kupferstiche, Handzeichnungen, Gouachegemälde, Aquarelle, Lithographien, Photographien und andere solche, die des Schutzes durch eine Glastafel bedürfen; d) Fensterbilder, s. d. Art. Glasmalerei, Cerophanie, Linophanie, Lithophanie. Ueber die Aufhängung der Bilder ad b und oist Folgendes zu bemerken: Jedes Bild, das in einem Rahmen aufgehängt wird, darf nur an trockenen Wänden befestigt werden, indem sonst Bild und Rahmen sehr bald leiden. Verglaste Bilder müssen hinten verklebt werden, damit weder Staub noch Feuchtigkeit an das Papier komme. Nicht gleichgültig ist es, was Bild, Rahmen u. Wand für Farbe haben; Kupferstiche passen am besten in dunklen Rahmen auf blaue Wand; ist keine so gefärbte Wand da, so behalte man wenigstens den dunklen Rahmen bei. Bunte Bilder erscheinen in Metallrahmen am schönsten, u. passen diese Rahmen am besten auf dunkel⸗ oder glanzlos grüne oder rothe Wände; hat man aber helle Wände, so fasse man die Bilder in dunkle Rahmen ein, gebe ihnen jedoch nach innen, direkt um das Bild herum, eine Goldleiste; s. übr. d. Art. Bildergalerie. 3. Bild eines Schiffes, die vorn am Gallion der Schiffe iglit / mothes 18815d1/0388 angebrachte, gewöhnlich auf den Namen desselben Bezug habende Figur. 4. Heraldisches Bild, gemeine oder natürliche Figur in den Wappenschildern, theilt man in lebendige und leblose; lebendige, wenn sie aus dem Menschen⸗, Thier⸗ u. Pflanzengeschlecht hergeleitet sind; leblose, wenn sie aus dem Mineralreich, den Gewerben etc. stammen; s. d. Art. Figuren und Heraldik.